Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

TOPMATIC B2B VERTRAGSBEDINGUNGEN

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Vertragsbedingungen der TopMatic e.U. für Warenlieferungen, Bestellungen über den Online-Shop, das B2B-Portal sowie sonstige unternehmensbezogene Geschäfte.

Ausschließlich B2B. Das Angebot richtet sich ausschließlich an Unternehmer. Verträge mit Verbrauchern im Sinne des § 1 KSchG werden über dieses B2B-Angebot nicht abgeschlossen.
§ 1

Geltungsbereich & Unternehmerstatus

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Verträge, Angebote, Bestellungen, Lieferungen und sonstigen Leistungen zwischen TopMatic e.U. und ihren Geschäftskunden, soweit nicht ausdrücklich schriftlich etwas Abweichendes vereinbart wurde.

Das Angebot richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 1 UGB, die das jeweilige Rechtsgeschäft im Rahmen ihres Unternehmens abschließen.

Verbraucher im Sinne des § 1 KSchG sind vom Abschluss über das B2B-Portal bzw. die als B2B gekennzeichneten Vertriebswege ausgeschlossen.

TopMatic e.U. ist berechtigt, geeignete Nachweise über die Unternehmereigenschaft zu verlangen, beispielsweise Firmenbuch-, GISA-, UID- oder vergleichbare Unternehmensnachweise.

Entgegenstehende oder abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden gelten nur, wenn TopMatic e.U. ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt hat.

§ 2

Angebote & Vertragsabschluss

Produktdarstellungen im Online-Shop, im B2B-Portal, in Katalogen oder sonstigen digitalen Medien stellen grundsätzlich noch kein verbindliches Vertragsangebot von TopMatic e.U. dar, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden.

Durch Absenden einer Bestellung gibt der Kunde ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Vertrages über die im Warenkorb enthaltenen Waren ab.

Eine automatisch erzeugte Bestell- oder Eingangsbestätigung dokumentiert zunächst lediglich den Eingang der Bestellung und stellt noch keine Annahme dar, sofern sie nicht ausdrücklich als Auftragsannahme bezeichnet ist.

Der Vertrag kommt insbesondere durch ausdrückliche Auftragsbestätigung, Versandbestätigung, Rechnungsstellung oder tatsächliche Ausführung der Lieferung zustande.

Individuelle Angebote sind, sofern nicht anders angegeben, freibleibend. Eine Bindungsfrist besteht nur, wenn sie im Angebot ausdrücklich genannt wird.

§ 3

Produktinformationen & technische Angaben

Produktabbildungen, Zeichnungen, Maße, Farben, Oberflächenangaben, technische Daten und sonstige Produktinformationen dienen der Beschreibung des jeweiligen Produkts.

Technisch oder produktionsbedingt unvermeidbare sowie handelsübliche geringfügige Abweichungen hinsichtlich Farbe, Oberfläche, Maß, Gewicht oder Ausführung stellen keinen Mangel dar, sofern die vereinbarte oder gewöhnlich vorausgesetzte Verwendbarkeit dadurch nicht wesentlich beeinträchtigt wird.

Maßgeblich sind im Zweifel die ausdrücklich vereinbarten technischen Spezifikationen des konkreten Auftrags.

§ 4

Preise, Steuern & Versandkosten

Soweit nicht ausdrücklich anders angegeben, verstehen sich sämtliche B2B-Preise in Euro zuzüglich der jeweils gesetzlich geschuldeten Umsatzsteuer.

Bei innergemeinschaftlichen oder sonstigen grenzüberschreitenden Lieferungen richtet sich die umsatzsteuerliche Behandlung nach den jeweils anwendbaren gesetzlichen Vorschriften und den vom Kunden bereitgestellten Unternehmens- bzw. UID-Daten.

Versand-, Verpackungs-, Speditions-, Zoll-, Einfuhr- oder sonstige Nebenkosten sind nicht im Warenpreis enthalten, soweit sie nicht ausdrücklich als enthalten ausgewiesen sind.

Die konkret anfallenden Versandkosten werden abhängig von Lieferland, Versandart, Produkt, Versandklasse und kundenspezifischen Vereinbarungen im Bestellprozess, Angebot oder auf der Rechnung ausgewiesen.

Individuell vereinbarte Kundenpreise und B2B-Rabatte gelten ausschließlich für das jeweilige Kundenkonto bzw. den vereinbarten Zeitraum.

§ 5

Zahlung & Fälligkeit

Die jeweils verfügbaren Zahlungsarten ergeben sich aus dem Bestellprozess, der Auftragsbestätigung, einem individuellen Angebot oder der Rechnung.

Soweit keine abweichende Zahlungsfrist vereinbart oder auf der Rechnung ausgewiesen ist, sind Rechnungen innerhalb von 14 Kalendertagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig.

Zahlungen gelten erst mit endgültiger Gutschrift auf dem von TopMatic e.U. bekannt gegebenen Konto als geleistet.

TopMatic e.U. ist bei sachlich gerechtfertigtem Anlass, insbesondere bei Zahlungsverzug, erheblichen offenen Forderungen oder begründeten Zweifeln an der Zahlungsfähigkeit, berechtigt, weitere Lieferungen von Vorauszahlung oder angemessener Sicherstellung abhängig zu machen.

§ 6

Zahlungsverzug & Betreibungskosten

Bei schuldhaftem Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugszinsen des Unternehmergeschäfts.

Diese betragen gemäß § 456 UGB derzeit 9,2 Prozentpunkte über dem jeweils maßgeblichen Basiszinssatz .

TopMatic e.U. ist darüber hinaus berechtigt, die gesetzliche Pauschale für Betreibungskosten gemäß § 458 UGB in Höhe von 40,00 € zu verlangen.

Darüber hinausgehende notwendige und angemessene Kosten der außergerichtlichen Betreibung, insbesondere zweckentsprechende Mahn-, Inkasso- und Rechtsanwaltskosten, sind nach Maßgabe der gesetzlichen Voraussetzungen zu ersetzen.

§ 7

Lieferung, Lieferzeiten & Teillieferungen

Lieferfristen und Liefertermine sind nur dann verbindlich, wenn sie ausdrücklich als verbindlich vereinbart wurden.

Angegebene Lieferzeiten beginnen, sofern nichts anderes vereinbart wurde, erst nach vollständiger Klärung aller für die Ausführung erforderlichen Angaben und – soweit vereinbart – nach Eingang einer erforderlichen Vorauszahlung.

Sachlich gerechtfertigte Teillieferungen sind zulässig, sofern sie dem Kunden zumutbar sind. Zusätzliche Kosten aufgrund einer von TopMatic e.U. veranlassten Teillieferung werden dem Kunden nur verrechnet, wenn dies vereinbart oder sachlich gerechtfertigt ist.

Der Kunde hat sicherzustellen, dass die von ihm angegebene Lieferadresse vollständig und korrekt ist und die Lieferung ordnungsgemäß übernommen werden kann.

§ 8

Versand & Gefahrübergang

Soweit Versand vereinbart ist und keine abweichende Regelung getroffen wurde, erfolgt die Versendung auf die vom Kunden bekannt gegebene Lieferadresse unter Verwendung einer verkehrsüblichen und geeigneten Versandart.

Bei einem unternehmensbezogenen Versendungskauf geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung – soweit gesetzlich vorgesehen – mit der ordnungsgemäßen Übergabe der Ware an die mit der Versendung betraute Person bzw. das Transportunternehmen auf den Kunden über.

Gesetzliche oder ausdrücklich vereinbarte abweichende Regelungen bleiben unberührt.

§ 9

Annahmeverzug

Befindet sich der Kunde mit der Annahme ordnungsgemäß angebotener Waren in Verzug, ist TopMatic e.U. berechtigt, die dadurch entstehenden angemessenen Lager-, Transport-, Rücktransport- und sonstigen Mehraufwendungen zu verrechnen.

Weitergehende gesetzliche Rechte bleiben unberührt.

§ 10

Höhere Gewalt & unvorhersehbare Ereignisse

Ereignisse außerhalb des zumutbaren Einflussbereichs von TopMatic e.U., welche die Lieferung oder Leistung wesentlich erschweren oder vorübergehend unmöglich machen, verlängern vereinbarte Leistungsfristen für die Dauer und im Umfang ihrer Auswirkungen.

Dazu können insbesondere Naturereignisse, behördliche Maßnahmen, Krieg, Embargos, erhebliche Transportstörungen, Energie- oder Rohstoffengpässe, Arbeitskämpfe, schwerwiegende IT- oder Infrastrukturausfälle sowie vergleichbare außergewöhnliche Ereignisse gehören.

Dauert ein solches Leistungshindernis unangemessen lange an, bleiben die gesetzlichen Rechte beider Parteien hinsichtlich der noch nicht erfüllten Vertragsteile unberührt.

§ 11

Untersuchungs- und Rügepflicht

Bei einem beiderseitig unternehmensbezogenen Kaufgeschäft ist der Kunde verpflichtet, die Ware nach Ablieferung im ordnungsgemäßen Geschäftsgang zu untersuchen.

Erkennbare Mängel sind TopMatic e.U. innerhalb angemessener Frist nach ihrer Feststellung bzw. nach dem Zeitpunkt, zu dem sie bei ordnungsgemäßer Untersuchung hätten festgestellt werden müssen, anzuzeigen.

Auch später hervortretende, bei der ursprünglichen Untersuchung nicht erkennbare Mängel sind nach ihrer Entdeckung innerhalb angemessener Frist anzuzeigen.

Die Mängelanzeige soll den Mangel möglichst konkret beschreiben und – soweit zweckmäßig – Bestellnummer, Artikelnummer, Menge und geeignete Dokumentation enthalten.

Hinweis: Die Rechtsfolgen einer unterlassenen oder verspäteten Mängelrüge richten sich nach § 377 UGB.
§ 12

Gewährleistung

Für Gewährleistungsansprüche gelten die gesetzlichen Bestimmungen des ABGB und – soweit anwendbar – die unternehmensrechtlichen Vorschriften, insbesondere § 377 UGB.

TopMatic e.U. haftet im Rahmen der Gewährleistung für Mängel, die bei Übergabe der Ware bereits vorhanden waren, nach Maßgabe der gesetzlichen Voraussetzungen.

Die Art der Gewährleistungsbehelfe und deren Reihenfolge richten sich nach den anwendbaren gesetzlichen Vorschriften.

Keine Gewährleistung besteht insbesondere für Mängel, die auf unsachgemäße Verwendung, nicht fachgerechte Montage, eigenmächtige Veränderung, gewöhnliche Abnutzung oder sonstige Umstände aus der Sphäre des Kunden zurückzuführen sind, soweit TopMatic e.U. diese nicht zu vertreten hat.

§ 13

Herstellergarantien

Eine Garantie besteht nur, wenn sie ausdrücklich von TopMatic e.U. oder einem Hersteller bzw. Garantiegeber zugesagt wurde.

Umfang, Dauer und Bedingungen einer Herstellergarantie richten sich ausschließlich nach den jeweiligen Garantiebedingungen des Garantiegebers.

Gesetzliche Gewährleistungsrechte werden durch eine zusätzliche Herstellergarantie nicht erweitert oder eingeschränkt, soweit gesetzlich nichts anderes vorgesehen ist.

§ 14

Schadenersatz & Haftung

TopMatic e.U. haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen für Schäden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden.

Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist – soweit gesetzlich zulässig – ausgeschlossen.

Dieser Haftungsausschluss gilt insbesondere nicht für Personenschäden sowie in Fällen zwingender gesetzlicher Haftung, insbesondere nach dem Produkthaftungsgesetz.

Soweit gesetzlich zulässig, haftet TopMatic e.U. nicht für bloß mittelbare Schäden, Folgeschäden oder entgangenen Gewinn, sofern diese nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden.

§ 15

Eigentumsvorbehalt

Gelieferte Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung des jeweiligen Kaufpreises einschließlich der damit verbundenen Kosten und Nebenforderungen im Eigentum von TopMatic e.U.

Soweit im unternehmerischen Geschäftsverkehr rechtlich zulässig und ausdrücklich vereinbart, kann sich der Eigentumsvorbehalt auch auf weitere offene Forderungen aus der Geschäftsbeziehung erstrecken.

Der Kunde hat TopMatic e.U. unverzüglich über Pfändungen, Beschlagnahmen oder sonstige Zugriffe Dritter auf Vorbehaltsware zu informieren.

Bei grenzüberschreitenden Lieferungen gelten ergänzend die zwingenden sachenrechtlichen Vorschriften des Staates, in dem sich die Ware befindet.

§ 16

Aufrechnung

Der Kunde ist zur Aufrechnung gegen Forderungen von TopMatic e.U. nur mit solchen Gegenforderungen berechtigt, die rechtskräftig festgestellt, von TopMatic e.U. anerkannt oder unbestritten sind.

Zwingende gesetzliche Rechte bleiben unberührt.

§ 17

Rücktritt, Stornierung & Rücksendungen

Für reine B2B-Verträge besteht kein gesetzliches Verbraucher-Widerrufs- bzw. Rücktrittsrecht nach dem FAGG.

Gesetzliche Rücktritts-, Auflösungs- und Gewährleistungsrechte aus anderen Rechtsgründen bleiben davon unberührt.

Eine freiwillige Stornierung oder Rücknahme mangelfreier Ware bedarf der vorherigen ausdrücklichen Zustimmung von TopMatic e.U.

Unangekündigte Rücksendungen begründen keine Verpflichtung zur Gutschrift oder Vertragsaufhebung.

Individuell angefertigte, kundenspezifisch konfigurierte oder speziell beschaffte Waren werden grundsätzlich nur im Rahmen zwingender gesetzlicher Ansprüche zurückgenommen.

§ 18

Produktunterlagen, Inhalte & Schutzrechte

Kataloge, Produktdaten, technische Zeichnungen, Dokumentationen, Bilder, Marken, Logos und sonstige Inhalte bleiben im Eigentum bzw. in der Rechtsinhaberschaft von TopMatic e.U. oder des jeweiligen Herstellers bzw. Rechteinhabers.

Eine über den vertraglich vorgesehenen Zweck hinausgehende Vervielfältigung, Bearbeitung, öffentliche Zugänglichmachung oder sonstige kommerzielle Nutzung ist nur zulässig, soweit hierfür eine entsprechende Berechtigung besteht.

§ 19

Datenschutz

Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten im Zusammenhang mit Website, Shop, B2B-Portal, Kundenkommunikation und Bestellung sind in der jeweils aktuellen Datenschutzerklärung abrufbar.

§ 20

Erfüllungsort, anwendbares Recht & Gerichtsstand

Soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde, ist Erfüllungsort der Sitz von TopMatic e.U. in Klagenfurt am Wörthersee.

Auf das Vertragsverhältnis findet ausschließlich österreichisches Recht unter Ausschluss seiner Verweisungsnormen Anwendung.

Die Anwendung des UN-Kaufrechts (CISG) wird ausgeschlossen.

Für sämtliche Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit einem Vertragsverhältnis wird – soweit eine solche Gerichtsstandsvereinbarung gesetzlich zulässig ist – die ausschließliche Zuständigkeit des für den Sitz von TopMatic e.U. in Klagenfurt am Wörthersee sachlich zuständigen Gerichts vereinbart.

§ 21

Vertragssprache

Vertragssprache ist grundsätzlich Deutsch, sofern nicht ausdrücklich eine andere Vertragssprache vereinbart wird.

Werden diese AGB zu Informationszwecken in andere Sprachen übersetzt, ist bei Abweichungen oder Auslegungsunterschieden die deutsche Fassung maßgeblich, soweit dies rechtlich zulässig ist.

§ 22

Änderungen der AGB

Für einen konkreten Vertrag ist grundsätzlich jene Fassung dieser AGB maßgeblich, die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses wirksam einbezogen wurde.

Änderungen dieser AGB gelten für zukünftige Verträge. Bereits abgeschlossene Verträge werden dadurch nicht einseitig geändert, soweit nicht ausdrücklich und wirksam etwas anderes vereinbart wird.

§ 23

Schlussbestimmungen

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchsetzbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon grundsätzlich unberührt, soweit dies rechtlich zulässig ist.

Anstelle einer unwirksamen Bestimmung gelten die einschlägigen gesetzlichen Regelungen.

Änderungen oder Ergänzungen einzelner Vertragsbedingungen bleiben im Einzelfall möglich und gehen diesen AGB vor, soweit sie wirksam vereinbart wurden.

Vertragspartner TopMatic e.U.
Mittergradneggerstraße 21/4
9020 Klagenfurt am Wörthersee
Österreich
Kontakt info@topmatic.at
+43 664 4344005
FN 626330 z
B2B ONLY · Österreichisches Recht

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