§ 1
Geltungsbereich & Unternehmerstatus
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche
Verträge, Angebote, Bestellungen, Lieferungen und sonstigen
Leistungen zwischen
TopMatic e.U.
und ihren Geschäftskunden, soweit nicht ausdrücklich
schriftlich etwas Abweichendes vereinbart wurde.
Das Angebot richtet sich ausschließlich an
Unternehmer im Sinne des § 1 UGB,
die das jeweilige Rechtsgeschäft im Rahmen ihres
Unternehmens abschließen.
Verbraucher im Sinne des § 1 KSchG sind vom Abschluss über
das B2B-Portal bzw. die als B2B gekennzeichneten
Vertriebswege ausgeschlossen.
TopMatic e.U. ist berechtigt, geeignete Nachweise über die
Unternehmereigenschaft zu verlangen, beispielsweise
Firmenbuch-, GISA-, UID- oder vergleichbare
Unternehmensnachweise.
Entgegenstehende oder abweichende Geschäftsbedingungen des
Kunden gelten nur, wenn TopMatic e.U. ihrer Geltung
ausdrücklich zugestimmt hat.
§ 2
Angebote & Vertragsabschluss
Produktdarstellungen im Online-Shop, im B2B-Portal,
in Katalogen oder sonstigen digitalen Medien stellen
grundsätzlich noch kein verbindliches Vertragsangebot von
TopMatic e.U. dar, sofern sie nicht ausdrücklich als
verbindlich bezeichnet werden.
Durch Absenden einer Bestellung gibt der Kunde ein
verbindliches Angebot zum Abschluss eines Vertrages über
die im Warenkorb enthaltenen Waren ab.
Eine automatisch erzeugte Bestell- oder Eingangsbestätigung
dokumentiert zunächst lediglich den Eingang der Bestellung
und stellt noch keine Annahme dar, sofern sie nicht
ausdrücklich als Auftragsannahme bezeichnet ist.
Der Vertrag kommt insbesondere durch ausdrückliche
Auftragsbestätigung, Versandbestätigung, Rechnungsstellung
oder tatsächliche Ausführung der Lieferung zustande.
Individuelle Angebote sind, sofern nicht anders angegeben,
freibleibend. Eine Bindungsfrist besteht nur, wenn sie im
Angebot ausdrücklich genannt wird.
§ 3
Produktinformationen & technische Angaben
Produktabbildungen, Zeichnungen, Maße, Farben,
Oberflächenangaben, technische Daten und sonstige
Produktinformationen dienen der Beschreibung des jeweiligen
Produkts.
Technisch oder produktionsbedingt unvermeidbare sowie
handelsübliche geringfügige Abweichungen hinsichtlich
Farbe, Oberfläche, Maß, Gewicht oder Ausführung stellen
keinen Mangel dar, sofern die vereinbarte oder gewöhnlich
vorausgesetzte Verwendbarkeit dadurch nicht wesentlich
beeinträchtigt wird.
Maßgeblich sind im Zweifel die ausdrücklich vereinbarten
technischen Spezifikationen des konkreten Auftrags.
§ 4
Preise, Steuern & Versandkosten
Soweit nicht ausdrücklich anders angegeben, verstehen sich
sämtliche B2B-Preise in Euro
zuzüglich der jeweils gesetzlich geschuldeten
Umsatzsteuer.
Bei innergemeinschaftlichen oder sonstigen
grenzüberschreitenden Lieferungen richtet sich die
umsatzsteuerliche Behandlung nach den jeweils anwendbaren
gesetzlichen Vorschriften und den vom Kunden bereitgestellten
Unternehmens- bzw. UID-Daten.
Versand-, Verpackungs-, Speditions-, Zoll-, Einfuhr- oder
sonstige Nebenkosten sind nicht im Warenpreis enthalten,
soweit sie nicht ausdrücklich als enthalten ausgewiesen sind.
Die konkret anfallenden Versandkosten werden abhängig von
Lieferland, Versandart, Produkt, Versandklasse und
kundenspezifischen Vereinbarungen im Bestellprozess,
Angebot oder auf der Rechnung ausgewiesen.
Individuell vereinbarte Kundenpreise und B2B-Rabatte gelten
ausschließlich für das jeweilige Kundenkonto bzw. den
vereinbarten Zeitraum.
§ 5
Zahlung & Fälligkeit
Die jeweils verfügbaren Zahlungsarten ergeben sich aus dem
Bestellprozess, der Auftragsbestätigung, einem individuellen
Angebot oder der Rechnung.
Soweit keine abweichende Zahlungsfrist vereinbart oder auf
der Rechnung ausgewiesen ist, sind Rechnungen innerhalb von
14 Kalendertagen ab Rechnungsdatum
ohne Abzug zur Zahlung fällig.
Zahlungen gelten erst mit endgültiger Gutschrift auf dem
von TopMatic e.U. bekannt gegebenen Konto als geleistet.
TopMatic e.U. ist bei sachlich gerechtfertigtem Anlass,
insbesondere bei Zahlungsverzug, erheblichen offenen
Forderungen oder begründeten Zweifeln an der Zahlungsfähigkeit,
berechtigt, weitere Lieferungen von Vorauszahlung oder
angemessener Sicherstellung abhängig zu machen.
§ 6
Zahlungsverzug & Betreibungskosten
Bei schuldhaftem Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen
Verzugszinsen des Unternehmergeschäfts.
Diese betragen gemäß § 456 UGB derzeit
9,2 Prozentpunkte über dem jeweils maßgeblichen
Basiszinssatz
.
TopMatic e.U. ist darüber hinaus berechtigt, die gesetzliche
Pauschale für Betreibungskosten gemäß § 458 UGB in Höhe von
40,00 € zu verlangen.
Darüber hinausgehende notwendige und angemessene Kosten der
außergerichtlichen Betreibung, insbesondere zweckentsprechende
Mahn-, Inkasso- und Rechtsanwaltskosten, sind nach Maßgabe
der gesetzlichen Voraussetzungen zu ersetzen.
§ 7
Lieferung, Lieferzeiten & Teillieferungen
Lieferfristen und Liefertermine sind nur dann verbindlich,
wenn sie ausdrücklich als verbindlich vereinbart wurden.
Angegebene Lieferzeiten beginnen, sofern nichts anderes
vereinbart wurde, erst nach vollständiger Klärung aller für
die Ausführung erforderlichen Angaben und – soweit
vereinbart – nach Eingang einer erforderlichen Vorauszahlung.
Sachlich gerechtfertigte Teillieferungen sind zulässig,
sofern sie dem Kunden zumutbar sind. Zusätzliche Kosten
aufgrund einer von TopMatic e.U. veranlassten Teillieferung
werden dem Kunden nur verrechnet, wenn dies vereinbart oder
sachlich gerechtfertigt ist.
Der Kunde hat sicherzustellen, dass die von ihm angegebene
Lieferadresse vollständig und korrekt ist und die Lieferung
ordnungsgemäß übernommen werden kann.
§ 8
Versand & Gefahrübergang
Soweit Versand vereinbart ist und keine abweichende Regelung
getroffen wurde, erfolgt die Versendung auf die vom Kunden
bekannt gegebene Lieferadresse unter Verwendung einer
verkehrsüblichen und geeigneten Versandart.
Bei einem unternehmensbezogenen Versendungskauf geht die
Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen
Verschlechterung – soweit gesetzlich vorgesehen – mit der
ordnungsgemäßen Übergabe der Ware an die mit der Versendung
betraute Person bzw. das Transportunternehmen auf den Kunden
über.
Gesetzliche oder ausdrücklich vereinbarte abweichende
Regelungen bleiben unberührt.
§ 9
Annahmeverzug
Befindet sich der Kunde mit der Annahme ordnungsgemäß
angebotener Waren in Verzug, ist TopMatic e.U. berechtigt,
die dadurch entstehenden angemessenen Lager-, Transport-,
Rücktransport- und sonstigen Mehraufwendungen zu verrechnen.
Weitergehende gesetzliche Rechte bleiben unberührt.
§ 10
Höhere Gewalt & unvorhersehbare Ereignisse
Ereignisse außerhalb des zumutbaren Einflussbereichs von
TopMatic e.U., welche die Lieferung oder Leistung wesentlich
erschweren oder vorübergehend unmöglich machen, verlängern
vereinbarte Leistungsfristen für die Dauer und im Umfang
ihrer Auswirkungen.
Dazu können insbesondere Naturereignisse, behördliche
Maßnahmen, Krieg, Embargos, erhebliche Transportstörungen,
Energie- oder Rohstoffengpässe, Arbeitskämpfe,
schwerwiegende IT- oder Infrastrukturausfälle sowie
vergleichbare außergewöhnliche Ereignisse gehören.
Dauert ein solches Leistungshindernis unangemessen lange an,
bleiben die gesetzlichen Rechte beider Parteien hinsichtlich
der noch nicht erfüllten Vertragsteile unberührt.
§ 11
Untersuchungs- und Rügepflicht
Bei einem beiderseitig unternehmensbezogenen Kaufgeschäft
ist der Kunde verpflichtet, die Ware nach Ablieferung im
ordnungsgemäßen Geschäftsgang zu untersuchen.
Erkennbare Mängel sind TopMatic e.U.
innerhalb angemessener Frist
nach ihrer Feststellung bzw. nach dem Zeitpunkt, zu dem sie
bei ordnungsgemäßer Untersuchung hätten festgestellt werden
müssen, anzuzeigen.
Auch später hervortretende, bei der ursprünglichen
Untersuchung nicht erkennbare Mängel sind nach ihrer
Entdeckung innerhalb angemessener Frist anzuzeigen.
Die Mängelanzeige soll den Mangel möglichst konkret
beschreiben und – soweit zweckmäßig – Bestellnummer,
Artikelnummer, Menge und geeignete Dokumentation enthalten.
Hinweis:
Die Rechtsfolgen einer unterlassenen oder verspäteten
Mängelrüge richten sich nach § 377 UGB.
§ 12
Gewährleistung
Für Gewährleistungsansprüche gelten die gesetzlichen
Bestimmungen des ABGB und – soweit anwendbar –
die unternehmensrechtlichen Vorschriften, insbesondere
§ 377 UGB.
TopMatic e.U. haftet im Rahmen der Gewährleistung für
Mängel, die bei Übergabe der Ware bereits vorhanden waren,
nach Maßgabe der gesetzlichen Voraussetzungen.
Die Art der Gewährleistungsbehelfe und deren Reihenfolge
richten sich nach den anwendbaren gesetzlichen Vorschriften.
Keine Gewährleistung besteht insbesondere für Mängel,
die auf unsachgemäße Verwendung, nicht fachgerechte Montage,
eigenmächtige Veränderung, gewöhnliche Abnutzung oder
sonstige Umstände aus der Sphäre des Kunden zurückzuführen
sind, soweit TopMatic e.U. diese nicht zu vertreten hat.
§ 13
Herstellergarantien
Eine Garantie besteht nur, wenn sie ausdrücklich von
TopMatic e.U. oder einem Hersteller bzw. Garantiegeber
zugesagt wurde.
Umfang, Dauer und Bedingungen einer Herstellergarantie
richten sich ausschließlich nach den jeweiligen
Garantiebedingungen des Garantiegebers.
Gesetzliche Gewährleistungsrechte werden durch eine
zusätzliche Herstellergarantie nicht erweitert oder
eingeschränkt, soweit gesetzlich nichts anderes vorgesehen
ist.
§ 14
Schadenersatz & Haftung
TopMatic e.U. haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen
für Schäden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht
wurden.
Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist – soweit
gesetzlich zulässig – ausgeschlossen.
Dieser Haftungsausschluss gilt insbesondere nicht für
Personenschäden sowie in Fällen zwingender gesetzlicher
Haftung, insbesondere nach dem Produkthaftungsgesetz.
Soweit gesetzlich zulässig, haftet TopMatic e.U. nicht für
bloß mittelbare Schäden, Folgeschäden oder entgangenen Gewinn,
sofern diese nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig
verursacht wurden.
§ 15
Eigentumsvorbehalt
Gelieferte Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung des
jeweiligen Kaufpreises einschließlich der damit verbundenen
Kosten und Nebenforderungen im Eigentum von TopMatic e.U.
Soweit im unternehmerischen Geschäftsverkehr rechtlich
zulässig und ausdrücklich vereinbart, kann sich der
Eigentumsvorbehalt auch auf weitere offene Forderungen aus
der Geschäftsbeziehung erstrecken.
Der Kunde hat TopMatic e.U. unverzüglich über Pfändungen,
Beschlagnahmen oder sonstige Zugriffe Dritter auf
Vorbehaltsware zu informieren.
Bei grenzüberschreitenden Lieferungen gelten ergänzend die
zwingenden sachenrechtlichen Vorschriften des Staates, in dem
sich die Ware befindet.
§ 16
Aufrechnung
Der Kunde ist zur Aufrechnung gegen Forderungen von
TopMatic e.U. nur mit solchen Gegenforderungen berechtigt,
die rechtskräftig festgestellt, von TopMatic e.U. anerkannt
oder unbestritten sind.
Zwingende gesetzliche Rechte bleiben unberührt.
§ 17
Rücktritt, Stornierung & Rücksendungen
Für reine B2B-Verträge besteht kein gesetzliches
Verbraucher-Widerrufs- bzw. Rücktrittsrecht nach dem FAGG.
Gesetzliche Rücktritts-, Auflösungs- und
Gewährleistungsrechte aus anderen Rechtsgründen bleiben
davon unberührt.
Eine freiwillige Stornierung oder Rücknahme mangelfreier Ware
bedarf der vorherigen ausdrücklichen Zustimmung von
TopMatic e.U.
Unangekündigte Rücksendungen begründen keine Verpflichtung
zur Gutschrift oder Vertragsaufhebung.
Individuell angefertigte, kundenspezifisch konfigurierte oder
speziell beschaffte Waren werden grundsätzlich nur im Rahmen
zwingender gesetzlicher Ansprüche zurückgenommen.
§ 18
Produktunterlagen, Inhalte & Schutzrechte
Kataloge, Produktdaten, technische Zeichnungen,
Dokumentationen, Bilder, Marken, Logos und sonstige Inhalte
bleiben im Eigentum bzw. in der Rechtsinhaberschaft von
TopMatic e.U. oder des jeweiligen Herstellers bzw.
Rechteinhabers.
Eine über den vertraglich vorgesehenen Zweck hinausgehende
Vervielfältigung, Bearbeitung, öffentliche Zugänglichmachung
oder sonstige kommerzielle Nutzung ist nur zulässig, soweit
hierfür eine entsprechende Berechtigung besteht.
§ 19
Datenschutz
Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten im
Zusammenhang mit Website, Shop, B2B-Portal,
Kundenkommunikation und Bestellung sind in der jeweils
aktuellen
Datenschutzerklärung
abrufbar.
§ 20
Erfüllungsort, anwendbares Recht & Gerichtsstand
Soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde,
ist Erfüllungsort der Sitz von TopMatic e.U. in
Klagenfurt am Wörthersee.
Auf das Vertragsverhältnis findet ausschließlich
österreichisches Recht
unter Ausschluss seiner Verweisungsnormen Anwendung.
Die Anwendung des
UN-Kaufrechts (CISG)
wird ausgeschlossen.
Für sämtliche Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit
einem Vertragsverhältnis wird – soweit eine solche
Gerichtsstandsvereinbarung gesetzlich zulässig ist –
die ausschließliche Zuständigkeit des für den Sitz von
TopMatic e.U. in Klagenfurt am Wörthersee sachlich zuständigen
Gerichts vereinbart.
§ 21
Vertragssprache
Vertragssprache ist grundsätzlich Deutsch, sofern nicht
ausdrücklich eine andere Vertragssprache vereinbart wird.
Werden diese AGB zu Informationszwecken in andere Sprachen
übersetzt, ist bei Abweichungen oder Auslegungsunterschieden
die deutsche Fassung maßgeblich, soweit dies rechtlich
zulässig ist.
§ 22
Änderungen der AGB
Für einen konkreten Vertrag ist grundsätzlich jene Fassung
dieser AGB maßgeblich, die zum Zeitpunkt des
Vertragsabschlusses wirksam einbezogen wurde.
Änderungen dieser AGB gelten für zukünftige Verträge.
Bereits abgeschlossene Verträge werden dadurch nicht
einseitig geändert, soweit nicht ausdrücklich und wirksam
etwas anderes vereinbart wird.
§ 23
Schlussbestimmungen
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise
unwirksam oder undurchsetzbar sein oder werden, bleibt die
Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon grundsätzlich
unberührt, soweit dies rechtlich zulässig ist.
Anstelle einer unwirksamen Bestimmung gelten die
einschlägigen gesetzlichen Regelungen.
Änderungen oder Ergänzungen einzelner Vertragsbedingungen
bleiben im Einzelfall möglich und gehen diesen AGB vor,
soweit sie wirksam vereinbart wurden.