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TOPMATIC B2B ZAHLUNGSBEDINGUNGEN

Zahlungsmethoden

Transparente Informationen zu Zahlungsart, Zahlungsziel, Banküberweisung und Zahlungsverzug bei unternehmensbezogenen Geschäften mit TopMatic e.U.

Ausschließlich B2B. Das TopMatic-Angebot richtet sich ausschließlich an Unternehmer. Für Bestellungen über das B2B-System gelten die vereinbarten Zahlungsbedingungen sowie ergänzend die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von TopMatic e.U.
AKZEPTIERTE ZAHLUNGSART

Banküberweisung

Zahlungen erfolgen auf das auf Rechnung, Auftragsbestätigung oder Zahlungsinformation angegebene Geschäftskonto von TopMatic e.U. Die jeweilige Rechnungs- oder Bestellnummer sollte als Zahlungsreferenz angegeben werden.

€
SEPA / Bank Transfer Sicher · nachvollziehbar · B2B
Abschnitt 01

B2B-Vertrieb

Das TopMatic B2B-Angebot richtet sich ausschließlich an Unternehmer, die das jeweilige Rechtsgeschäft im Rahmen ihrer unternehmerischen Tätigkeit abschließen.

Verbraucher im Sinne des § 1 KSchG sind vom Vertragsabschluss über die ausdrücklich als B2B gekennzeichneten Vertriebswege ausgeschlossen.

TopMatic e.U. kann im Rahmen der Registrierung bzw. Kundenfreischaltung geeignete Nachweise zur Unternehmereigenschaft verlangen.

Abschnitt 02

Banküberweisung als Zahlungsart

Soweit für einen konkreten Auftrag keine ausdrücklich abweichende Zahlungsart vereinbart wurde, erfolgt die Zahlung per Banküberweisung auf das von TopMatic e.U. bekannt gegebene Geschäftskonto.

Die Bankverbindung wird insbesondere auf der Rechnung, Pro-forma-Rechnung, Auftragsbestätigung oder einer gesonderten Zahlungsinformation bekannt gegeben.

Andere Zahlungsarten wie Kreditkarte, PayPal, Nachnahme, Kryptowährungen oder Ratenzahlung werden über den regulären TopMatic B2B-Shop derzeit nicht angeboten, sofern im Einzelfall nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.

Maßgeblich ist die konkrete Auftragsvereinbarung: Wird für einen bestimmten Kunden oder Auftrag ausdrücklich eine andere Zahlungsmodalität vereinbart, geht diese individuelle Vereinbarung den allgemeinen Angaben auf dieser Seite vor.
Abschnitt 03

Zahlungsreferenz & Zuordnung

Der Kunde sollte bei jeder Überweisung die auf der Rechnung bzw. Zahlungsinformation angegebene Rechnungsnummer, Bestellnummer oder Zahlungsreferenz angeben.

Dies ermöglicht die eindeutige und schnelle Zuordnung eingehender Zahlungen.

Fehlt eine eindeutige Referenz, kann sich die interne Verbuchung verzögern. Gesetzliche Wirkungen einer tatsächlich eingegangenen Zahlung werden dadurch nicht ausgeschlossen.

Abschnitt 04

Zahlungsziel & Fälligkeit

Soweit auf Rechnung, Angebot oder Auftragsbestätigung keine andere Frist angegeben oder individuell vereinbart wurde, beträgt das TopMatic Standard-Zahlungsziel 14 Kalendertage ab Rechnungsdatum.

Der Rechnungsbetrag ist innerhalb dieser vereinbarten Zahlungsfrist vollständig und ohne unberechtigten Abzug zu entrichten.

Ist für einen konkreten Auftrag Vorauszahlung, Teilvorauszahlung oder Zahlung vor Versand vereinbart, gelten die dort angegebenen Bedingungen.

Rechtliche Einordnung: Die 14-Tage-Frist ist eine von TopMatic verwendete vertragliche Zahlungsbedingung. Sie ist nicht als allgemeiner gesetzlicher Standard-Zahlungszeitraum zu verstehen.
Abschnitt 05

Rechtzeitigkeit einer Banküberweisung

Bei Erfüllung einer Geldschuld durch Banküberweisung gelten die gesetzlichen Regeln des § 907a ABGB.

Der Kunde hat die Zahlung so rechtzeitig zu veranlassen, dass die Zahlung entsprechend der vereinbarten Fälligkeit ordnungsgemäß auf dem bekannt gegebenen Gläubigerkonto eingeht bzw. wertgestellt wird.

Ist die Fälligkeit nicht bereits im Vorhinein bestimmt, sondern wird sie beispielsweise erst durch Rechnungsstellung ausgelöst, gelten die gesetzlichen Vorgaben für die rechtzeitige Erteilung des Überweisungsauftrags.

Abschnitt 06

SEPA-Überweisungen & Bankkonto

Zahlungen in Euro können – soweit technisch und rechtlich vom SEPA-System erfasst – von einem geeigneten SEPA-Zahlungskonto vorgenommen werden.

Soweit die SEPA-Verordnung Anwendung findet, verlangt TopMatic e.U. für eine zulässige Euro-Überweisung nicht, dass das Zahlungskonto des Kunden ausschließlich in Österreich geführt wird.

Maßgeblich ist, dass die Überweisung auf das von TopMatic e.U. bekannt gegebene Konto ordnungsgemäß durchgeführt werden kann.

Keine IBAN-Diskriminierung: Ein erreichbares Zahlungskonto darf im Anwendungsbereich der einschlägigen SEPA-Regeln nicht allein deshalb abgelehnt werden, weil es in einem anderen EU-Mitgliedstaat geführt wird.
Abschnitt 07

Währung & Bankspesen

Rechnungen von TopMatic e.U. werden grundsätzlich in Euro (EUR) ausgestellt, sofern nicht ausdrücklich eine andere Währung vereinbart wurde.

Der Kunde hat sicherzustellen, dass TopMatic e.U. der vollständige geschuldete Rechnungsbetrag gutgeschrieben wird.

Gebühren, Entgelte oder Umrechnungskosten, die ausschließlich durch die Bank oder Zahlungsabwicklung des Kunden verursacht werden, gehen grundsätzlich zu Lasten des Kunden, soweit zwingende gesetzliche Regelungen nichts anderes vorsehen.

Abschnitt 08

Vorauszahlung & Versandfreigabe

Wird für einen Auftrag Vorauszahlung vereinbart, erfolgt die Versand- bzw. Leistungsfreigabe grundsätzlich erst nach Eingang des hierfür vereinbarten Betrages.

Angegebene Lieferfristen können in einem solchen Fall erst mit Eingang der vereinbarten Vorauszahlung und vollständiger Klärung aller für die Ausführung erforderlichen Angaben beginnen, sofern nichts anderes vereinbart wurde.

Abschnitt 09

Zahlungsverzug

Wird eine fällige Geldforderung nicht rechtzeitig erfüllt, gelten die gesetzlichen und vertraglichen Regelungen zum Zahlungsverzug.

Soweit der Schuldner für die Verzögerung verantwortlich ist, beträgt der gesetzliche Zinssatz im Unternehmergeschäft gemäß § 456 UGB 9,2 Prozentpunkte über dem jeweils maßgeblichen Basiszinssatz .

Für das jeweilige Halbjahr ist der am ersten Kalendertag dieses Halbjahres geltende Basiszinssatz maßgeblich.

Ist der Schuldner für die Verzögerung nicht verantwortlich, richtet sich der Zinssatz nach den dafür geltenden gesetzlichen Bestimmungen.

Abschnitt 10

Betreibungskosten

Bei Zahlungsverzug ist TopMatic e.U. nach § 458 UGB berechtigt, einen Pauschalbetrag von 40,00 € als Entschädigung für Betreibungskosten zu verlangen.

Darüber hinausgehende notwendige und angemessene Betreibungskosten können nach Maßgabe der gesetzlichen Voraussetzungen zusätzlich geltend gemacht werden.

Dazu können insbesondere zweckentsprechende Mahn-, Inkasso- und Rechtsverfolgungskosten gehören.

Abschnitt 11

Offene Forderungen & weitere Lieferungen

Bei erheblichen fälligen Zahlungsrückständen, wiederholtem Zahlungsverzug oder sachlich begründeten Zweifeln an der Zahlungsfähigkeit kann TopMatic e.U. weitere noch nicht ausgeführte Lieferungen – soweit gesetzlich zulässig – von Vorauszahlung oder einer angemessenen Sicherstellung abhängig machen.

Die gesetzlichen und vertraglichen Rechte von TopMatic e.U. bleiben davon unberührt.

Abschnitt 12

Gutschriften & Rückzahlungen

Besteht aufgrund einer anerkannten Reklamation, Preisminderung, Vertragsaufhebung, Überzahlung oder sonstigen Rechtsgrundlage ein Anspruch auf Rückzahlung, erfolgt diese grundsätzlich per Banküberweisung.

Rückzahlungen werden regelmäßig auf das ursprüngliche Zahlungskonto oder auf eine vom Kunden eindeutig und nachweisbar bekannt gegebene Geschäftskontoverbindung durchgeführt.

TopMatic e.U. kann zur Betrugsprävention eine geeignete Bestätigung geänderter Bankdaten verlangen.

Abschnitt 13

Rechnungs- und Unternehmensdaten

Der Geschäftskunde ist dafür verantwortlich, die für Bestellung und Rechnungsstellung erforderlichen Unternehmensdaten vollständig und richtig anzugeben.

Dies betrifft insbesondere Firmenname, Rechnungsanschrift, Ansprechpartner sowie – soweit erforderlich – UID-Nummer und sonstige steuerlich relevante Angaben.

Änderungen relevanter Unternehmens- oder Rechnungsdaten sind TopMatic e.U. möglichst vor Rechnungsstellung bekannt zu geben.

Abschnitt 14

Sicherheit bei Änderung von Bankdaten

Kunden sollten Zahlungen ausschließlich auf eine Bankverbindung leisten, die von TopMatic e.U. über einen offiziellen Geschäfts- bzw. Rechnungsweg mitgeteilt wurde.

Bei überraschenden Änderungen einer bereits bekannten Bankverbindung sollte vor Zahlung eine zusätzliche Bestätigung über die offiziellen TopMatic-Kontaktdaten eingeholt werden.

Sicherheitsinformation: TopMatic e.U. fordert Kunden nicht dazu auf, Zugangsdaten, Online-Banking-Passwörter oder TAN-Codes per E-Mail, Chat oder Telefon zu übermitteln.
Abschnitt 15

Verhältnis zu den AGB

Diese Seite dient der transparenten Darstellung der bei TopMatic verwendeten Zahlungsmethoden und Zahlungsbedingungen.

Ergänzend gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) sowie die für den jeweiligen Auftrag vereinbarten individuellen Bedingungen.

Bei Abweichungen gehen wirksam vereinbarte individuelle Vertragsbedingungen den allgemeinen Angaben auf dieser Seite vor.

Bank Zahlung per Banküberweisung
14 Tage Standard-Zahlungsziel, wenn nichts anderes vereinbart
9,2 PP gesetzlicher B2B-Verzugszins über Basiszinssatz bei Verantwortlichkeit
40 € gesetzliche Betreibungskostenpauschale
Zahlungsempfänger TopMatic e.U.
Mittergradneggerstraße 21/4
9020 Klagenfurt am Wörthersee
Österreich
Fragen zu Rechnung & Zahlung info@topmatic.at
+43 664 4344005
B2B ONLY · Banküberweisung

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