Abschnitt 01
B2B-Vertrieb
Das TopMatic B2B-Angebot richtet sich ausschließlich an
Unternehmer, die das jeweilige Rechtsgeschäft im Rahmen
ihrer unternehmerischen Tätigkeit abschließen.
Verbraucher im Sinne des § 1 KSchG sind vom
Vertragsabschluss über die ausdrücklich als B2B
gekennzeichneten Vertriebswege ausgeschlossen.
TopMatic e.U. kann im Rahmen der Registrierung bzw.
Kundenfreischaltung geeignete Nachweise zur
Unternehmereigenschaft verlangen.
Abschnitt 02
Banküberweisung als Zahlungsart
Soweit für einen konkreten Auftrag keine ausdrücklich
abweichende Zahlungsart vereinbart wurde, erfolgt die
Zahlung per
Banküberweisung
auf das von TopMatic e.U. bekannt gegebene Geschäftskonto.
Die Bankverbindung wird insbesondere auf der Rechnung,
Pro-forma-Rechnung, Auftragsbestätigung oder einer
gesonderten Zahlungsinformation bekannt gegeben.
Andere Zahlungsarten wie Kreditkarte, PayPal,
Nachnahme, Kryptowährungen oder Ratenzahlung werden
über den regulären TopMatic B2B-Shop derzeit nicht
angeboten, sofern im Einzelfall nicht ausdrücklich
etwas anderes vereinbart wurde.
Maßgeblich ist die konkrete Auftragsvereinbarung:
Wird für einen bestimmten Kunden oder Auftrag ausdrücklich
eine andere Zahlungsmodalität vereinbart, geht diese
individuelle Vereinbarung den allgemeinen Angaben auf
dieser Seite vor.
Abschnitt 03
Zahlungsreferenz & Zuordnung
Der Kunde sollte bei jeder Überweisung die auf der Rechnung
bzw. Zahlungsinformation angegebene
Rechnungsnummer, Bestellnummer oder Zahlungsreferenz
angeben.
Dies ermöglicht die eindeutige und schnelle Zuordnung
eingehender Zahlungen.
Fehlt eine eindeutige Referenz, kann sich die interne
Verbuchung verzögern. Gesetzliche Wirkungen einer
tatsächlich eingegangenen Zahlung werden dadurch nicht
ausgeschlossen.
Abschnitt 04
Zahlungsziel & Fälligkeit
Soweit auf Rechnung, Angebot oder Auftragsbestätigung
keine andere Frist angegeben oder individuell vereinbart
wurde, beträgt das TopMatic Standard-Zahlungsziel
14 Kalendertage ab Rechnungsdatum.
Der Rechnungsbetrag ist innerhalb dieser vereinbarten
Zahlungsfrist vollständig und ohne unberechtigten Abzug
zu entrichten.
Ist für einen konkreten Auftrag Vorauszahlung,
Teilvorauszahlung oder Zahlung vor Versand vereinbart,
gelten die dort angegebenen Bedingungen.
Rechtliche Einordnung:
Die 14-Tage-Frist ist eine von TopMatic verwendete
vertragliche Zahlungsbedingung. Sie ist nicht als
allgemeiner gesetzlicher Standard-Zahlungszeitraum
zu verstehen.
Abschnitt 05
Rechtzeitigkeit einer Banküberweisung
Bei Erfüllung einer Geldschuld durch Banküberweisung
gelten die gesetzlichen Regeln des § 907a ABGB.
Der Kunde hat die Zahlung so rechtzeitig zu veranlassen,
dass die Zahlung entsprechend der vereinbarten
Fälligkeit ordnungsgemäß auf dem bekannt gegebenen
Gläubigerkonto eingeht bzw. wertgestellt wird.
Ist die Fälligkeit nicht bereits im Vorhinein bestimmt,
sondern wird sie beispielsweise erst durch
Rechnungsstellung ausgelöst, gelten die gesetzlichen
Vorgaben für die rechtzeitige Erteilung des
Überweisungsauftrags.
Abschnitt 06
SEPA-Überweisungen & Bankkonto
Zahlungen in Euro können – soweit technisch und rechtlich
vom SEPA-System erfasst – von einem geeigneten
SEPA-Zahlungskonto vorgenommen werden.
Soweit die SEPA-Verordnung Anwendung findet, verlangt
TopMatic e.U. für eine zulässige Euro-Überweisung nicht,
dass das Zahlungskonto des Kunden ausschließlich in
Österreich geführt wird.
Maßgeblich ist, dass die Überweisung auf das von
TopMatic e.U. bekannt gegebene Konto ordnungsgemäß
durchgeführt werden kann.
Keine IBAN-Diskriminierung:
Ein erreichbares Zahlungskonto darf im Anwendungsbereich
der einschlägigen SEPA-Regeln nicht allein deshalb
abgelehnt werden, weil es in einem anderen
EU-Mitgliedstaat geführt wird.
Abschnitt 07
Währung & Bankspesen
Rechnungen von TopMatic e.U. werden grundsätzlich in
Euro (EUR)
ausgestellt, sofern nicht ausdrücklich eine andere
Währung vereinbart wurde.
Der Kunde hat sicherzustellen, dass TopMatic e.U.
der vollständige geschuldete Rechnungsbetrag gutgeschrieben
wird.
Gebühren, Entgelte oder Umrechnungskosten, die ausschließlich
durch die Bank oder Zahlungsabwicklung des Kunden verursacht
werden, gehen grundsätzlich zu Lasten des Kunden, soweit
zwingende gesetzliche Regelungen nichts anderes vorsehen.
Abschnitt 08
Vorauszahlung & Versandfreigabe
Wird für einen Auftrag
Vorauszahlung
vereinbart, erfolgt die Versand- bzw. Leistungsfreigabe
grundsätzlich erst nach Eingang des hierfür vereinbarten
Betrages.
Angegebene Lieferfristen können in einem solchen Fall
erst mit Eingang der vereinbarten Vorauszahlung und
vollständiger Klärung aller für die Ausführung erforderlichen
Angaben beginnen, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
Abschnitt 09
Zahlungsverzug
Wird eine fällige Geldforderung nicht rechtzeitig
erfüllt, gelten die gesetzlichen und vertraglichen
Regelungen zum Zahlungsverzug.
Soweit der Schuldner für die Verzögerung verantwortlich
ist, beträgt der gesetzliche Zinssatz im
Unternehmergeschäft gemäß § 456 UGB
9,2 Prozentpunkte über dem jeweils maßgeblichen
Basiszinssatz
.
Für das jeweilige Halbjahr ist der am ersten Kalendertag
dieses Halbjahres geltende Basiszinssatz maßgeblich.
Ist der Schuldner für die Verzögerung nicht verantwortlich,
richtet sich der Zinssatz nach den dafür geltenden
gesetzlichen Bestimmungen.
Abschnitt 10
Betreibungskosten
Bei Zahlungsverzug ist TopMatic e.U. nach § 458 UGB
berechtigt, einen Pauschalbetrag von
40,00 €
als Entschädigung für Betreibungskosten zu verlangen.
Darüber hinausgehende notwendige und angemessene
Betreibungskosten können nach Maßgabe der gesetzlichen
Voraussetzungen zusätzlich geltend gemacht werden.
Dazu können insbesondere zweckentsprechende Mahn-,
Inkasso- und Rechtsverfolgungskosten gehören.
Abschnitt 11
Offene Forderungen & weitere Lieferungen
Bei erheblichen fälligen Zahlungsrückständen,
wiederholtem Zahlungsverzug oder sachlich begründeten
Zweifeln an der Zahlungsfähigkeit kann TopMatic e.U.
weitere noch nicht ausgeführte Lieferungen – soweit
gesetzlich zulässig – von Vorauszahlung oder einer
angemessenen Sicherstellung abhängig machen.
Die gesetzlichen und vertraglichen Rechte von
TopMatic e.U. bleiben davon unberührt.
Abschnitt 12
Gutschriften & Rückzahlungen
Besteht aufgrund einer anerkannten Reklamation,
Preisminderung, Vertragsaufhebung, Überzahlung oder
sonstigen Rechtsgrundlage ein Anspruch auf Rückzahlung,
erfolgt diese grundsätzlich per Banküberweisung.
Rückzahlungen werden regelmäßig auf das ursprüngliche
Zahlungskonto oder auf eine vom Kunden eindeutig und
nachweisbar bekannt gegebene Geschäftskontoverbindung
durchgeführt.
TopMatic e.U. kann zur Betrugsprävention eine geeignete
Bestätigung geänderter Bankdaten verlangen.
Abschnitt 13
Rechnungs- und Unternehmensdaten
Der Geschäftskunde ist dafür verantwortlich, die für
Bestellung und Rechnungsstellung erforderlichen
Unternehmensdaten vollständig und richtig anzugeben.
Dies betrifft insbesondere Firmenname,
Rechnungsanschrift, Ansprechpartner sowie – soweit
erforderlich – UID-Nummer und sonstige steuerlich
relevante Angaben.
Änderungen relevanter Unternehmens- oder Rechnungsdaten
sind TopMatic e.U. möglichst vor Rechnungsstellung
bekannt zu geben.
Abschnitt 14
Sicherheit bei Änderung von Bankdaten
Kunden sollten Zahlungen ausschließlich auf eine
Bankverbindung leisten, die von TopMatic e.U.
über einen offiziellen Geschäfts- bzw. Rechnungsweg
mitgeteilt wurde.
Bei überraschenden Änderungen einer bereits bekannten
Bankverbindung sollte vor Zahlung eine zusätzliche
Bestätigung über die offiziellen TopMatic-Kontaktdaten
eingeholt werden.
Sicherheitsinformation:
TopMatic e.U. fordert Kunden nicht dazu auf,
Zugangsdaten, Online-Banking-Passwörter oder
TAN-Codes per E-Mail, Chat oder Telefon zu übermitteln.
Abschnitt 15
Verhältnis zu den AGB
Diese Seite dient der transparenten Darstellung der
bei TopMatic verwendeten Zahlungsmethoden und
Zahlungsbedingungen.
Ergänzend gelten die
Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB)
sowie die für den jeweiligen Auftrag vereinbarten
individuellen Bedingungen.
Bei Abweichungen gehen wirksam vereinbarte individuelle
Vertragsbedingungen den allgemeinen Angaben auf dieser
Seite vor.