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TOPMATIC B2B LOGISTIK

Versand & Lieferbedingungen

Informationen zu Liefergebieten, Versandkosten, Paket- und Speditionsversand, Lieferzeiten, Gefahrübergang und Warenannahme bei unternehmensbezogenen Geschäften.

Ausschließlich B2B. Diese Versand- und Lieferbedingungen gelten für unternehmensbezogene Geschäfte mit TopMatic e.U. Ergänzend gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen und individuelle Vereinbarungen des jeweiligen Auftrags.
EUROPAWEITER B2B-VERSAND

Paket, Spedition & individuelle Logistik

Abhängig von Lieferland, Abmessungen, Gewicht, Warenart und Auftragsumfang erfolgt die Zustellung per Paketdienst oder Spedition. Die jeweils anfallenden Versandkosten werden vor Abschluss der Bestellung transparent ausgewiesen.

7–12 Werktage reguläre Richtlieferzeit bei Standardartikeln, soweit nicht anders angegeben
Abschnitt 01

Geltungsbereich

Diese Versand- und Lieferbedingungen gelten für Lieferungen von TopMatic e.U. an Unternehmer, soweit für den jeweiligen Auftrag keine abweichende individuelle Vereinbarung getroffen wurde.

Das Angebot richtet sich ausschließlich an Geschäftskunden. Verbraucher im Sinne des § 1 KSchG sind von den ausdrücklich als B2B gekennzeichneten Vertriebswegen ausgeschlossen.

Individuelle Auftragsbestätigungen, Angebote, vereinbarte Incoterms oder sonstige ausdrücklich vereinbarte Lieferbedingungen gehen diesen allgemeinen Informationen vor.

Abschnitt 02

Versandarten

TopMatic e.U. wählt abhängig von Beschaffenheit, Gewicht, Abmessungen, Bestimmungsort und wirtschaftlich sinnvoller Transportabwicklung eine geeignete Versandart.

Hierzu können insbesondere gehören:

  • Paketversand über geeignete Paketdienstleister wie beispielsweise DPD, DHL, GLS oder UPS,
  • Speditionsversand für sperrige, schwere oder palettierte Waren,
  • sonstige geeignete Logistik- und Transportlösungen für größere B2B-Aufträge.

Ein Anspruch auf einen bestimmten Paketdienstleister oder Transporteur besteht nur, wenn dies ausdrücklich für den konkreten Auftrag vereinbart wurde.

Abschnitt 03

Liefergebiet

Die Lieferung erfolgt in jene europäischen Länder, die im TopMatic-Shop bzw. B2B-Checkout aktuell als Lieferland freigeschaltet sind.

Die bloße geografische Zugehörigkeit eines Landes zu Europa begründet keinen Anspruch auf Belieferung. Maßgeblich sind die im jeweiligen Bestellprozess auswählbaren Lieferländer oder eine individuelle Auftragsbestätigung.

TopMatic e.U. kann bestimmte Produkte, Warenarten oder Versandarten aus logistischen, rechtlichen, exportrechtlichen oder wirtschaftlichen Gründen auf einzelne Lieferländer beschränken.

Abschnitt 04

Versandkosten nach Lieferland

Für freigeschaltete Lieferländer können länderspezifische Versandkostenpauschalen hinterlegt sein.

Nach Auswahl des Lieferlandes wird die für den jeweiligen Auftrag anwendbare Versandkostenpauschale im Checkout automatisch ermittelt und vor Abgabe der Bestellung angezeigt.

Maßgeblich ist die im Bestellprozess bzw. in der Auftragsbestätigung ausgewiesene Versandgebühr.

Soweit im B2B-Shop Nettopreise dargestellt werden, verstehen sich auch Versandkosten – sofern nicht ausdrücklich anders ausgewiesen – zuzüglich der gegebenenfalls gesetzlich geschuldeten Umsatzsteuer.

TopMatic Länderzonen: Der Versandpreis kann direkt anhand des gewählten Lieferlandes bestimmt werden. Eine Postleitzahl ist für eine landesweit definierte Versandpauschale nicht erforderlich.
Abschnitt 05

Sonderversand & Speditionskosten

Bei besonders schweren, sperrigen, palettierten, überlangen oder anderweitig logistisch aufwendigen Waren kann anstelle einer allgemeinen Versandpauschale ein gesonderter Versandpreis gelten.

Soweit ein Versandpreis nicht automatisiert berechnet werden kann, kann die Bestellung bzw. Lieferung von einer individuellen Transportfreigabe oder einem gesonderten Logistikangebot abhängig gemacht werden.

Eine solche abweichende Versandgebühr wird vor endgültiger verbindlicher Abwicklung des jeweiligen Auftrags bekannt gegeben bzw. vereinbart.

Abschnitt 06

Lieferzeiten

Für regulär verfügbare Standardartikel beträgt die voraussichtliche Lieferzeit in der Regel ca. 7 bis 12 Werktage, soweit im Produkt, Angebot oder Auftrag keine abweichende Lieferzeit angegeben wird.

Bei lagernder Ware kann die Lieferung auch früher erfolgen.

Bei Sonderartikeln, kundenspezifischen Ausführungen, größeren Mengen oder nicht unmittelbar verfügbaren Produkten kann die Lieferzeit entsprechend länger sein.

Soweit keine ausdrückliche verbindliche Terminvereinbarung getroffen wurde, stellen genannte Lieferzeiten grundsätzlich Richt- bzw. voraussichtliche Lieferzeiten dar.

Abschnitt 07

Beginn der Lieferfrist

Der Beginn einer Lieferfrist richtet sich nach den für den konkreten Auftrag vereinbarten Bedingungen.

Soweit keine abweichende Vereinbarung besteht, kann die Lieferfrist insbesondere erst beginnen, wenn

  • der Vertrag zustande gekommen ist,
  • alle für die Ausführung erforderlichen technischen und kaufmännischen Angaben vollständig vorliegen,
  • bei vereinbarter Vorauszahlung der erforderliche Zahlungsbetrag eingegangen ist.

§ 904 ABGB bleibt für Fälle ohne vereinbarte Leistungszeit unberührt.

Abschnitt 08

Express- und Terminlieferungen

Eine Express-, Fixtermin- oder sonstige besonders beschleunigte Lieferung bedarf einer ausdrücklichen Vereinbarung.

Eine bloße Mitteilung eines gewünschten Termins durch den Kunden begründet noch keine verbindliche Lieferzusage.

Zusatzkosten für Express- oder Sondertransporte werden vor Durchführung gesondert ausgewiesen bzw. vereinbart.

Abschnitt 09

Teillieferungen

Sachlich gerechtfertigte Teillieferungen sind zulässig, soweit sie dem Geschäftskunden unter Berücksichtigung des konkreten Auftrags zumutbar sind.

Durch TopMatic e.U. ohne Kundenwunsch veranlasste Teillieferungen führen nicht automatisch zu mehrfachen Versandkosten, sofern solche zusätzlichen Kosten nicht gesondert vereinbart oder sachlich gerechtfertigt sind.

Abschnitt 10

Versendung & Gefahrübergang

Wird die Ware mit Zustimmung des Käufers an einen anderen Ort als den Erfüllungsort versendet, gilt sie nach Maßgabe des § 429 ABGB grundsätzlich bereits mit der Übergabe an die mit der Übersendung betraute Person als übergeben, wenn die gewählte Versandart der Vereinbarung oder – mangels einer solchen – der Verkehrsübung entspricht.

Im unternehmerischen Versendungskauf geht in diesem Fall grundsätzlich auch die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung mit ordnungsgemäßer Übergabe an den Transporteur auf den Käufer über.

Wurde eine bestimmte Versandart ausdrücklich vereinbart, ist diese Vereinbarung maßgeblich.

Zwingende gesetzliche Vorschriften und ausdrücklich vereinbarte abweichende Lieferklauseln bleiben unberührt.

Rechtsgrundlage: § 429 ABGB. Der daneben existierende § 429 UGB betrifft demgegenüber die Haftung des Frachtführers und ist nicht die eigentliche Gefahrübergangsregel des Kaufvertrags.
Abschnitt 11

Transportschäden

Sichtbare Beschädigungen von Verpackung oder Ware sollten bei Übergabe möglichst sofort dokumentiert und gegenüber dem Transportdienstleister vermerkt werden.

TopMatic e.U. ist zusätzlich unverzüglich über erkennbare Transportschäden zu informieren, damit gegebenenfalls Ansprüche gegenüber Transportdienstleistern geprüft und gesichert werden können.

Gesetzliche Untersuchungs- und Rügepflichten des unternehmerischen Käufers, insbesondere nach § 377 UGB, bleiben davon unberührt.

Abschnitt 12

Lieferadresse & Annahmebereitschaft

Der Kunde ist dafür verantwortlich, eine vollständige und korrekte Lieferadresse anzugeben und sicherzustellen, dass eine ordnungsgemäße Zustellung bzw. Warenübernahme möglich ist.

Bei Speditionslieferungen hat der Kunde – soweit für den konkreten Transport erforderlich – für geeignete Zufahrt, Erreichbarkeit und einen zur Warenannahme berechtigten Ansprechpartner zu sorgen.

Änderungen der Lieferadresse nach Versandfreigabe können zusätzliche Transport- oder Bearbeitungskosten verursachen.

Abschnitt 13

Annahmeverzug & nicht zustellbare Sendungen

Kann eine ordnungsgemäß angebotene Lieferung aus Umständen, die der Kunde zu vertreten hat, nicht übergeben werden, können dadurch verursachte notwendige und angemessene Mehrkosten nach Maßgabe der gesetzlichen und vertraglichen Voraussetzungen verrechnet werden.

Dazu können insbesondere Kosten einer erneuten Zustellung, Rückbeförderung, Zwischenlagerung oder anderweitigen sachgerechten Verwahrung gehören.

Die gesetzlichen Folgen des Gläubiger- bzw. Annahmeverzugs, insbesondere § 1419 ABGB, bleiben unberührt.

Abschnitt 14

Lieferverzögerungen & höhere Gewalt

Liefer- oder Leistungsfristen können sich verlängern, wenn außergewöhnliche Ereignisse außerhalb des zumutbaren Einflussbereichs von TopMatic e.U. die Beschaffung, Produktion, Transportabwicklung oder Leistungserbringung vorübergehend wesentlich erschweren oder unmöglich machen.

Hierzu können je nach Einzelfall insbesondere gehören:

  • Naturereignisse,
  • behördliche Maßnahmen,
  • Krieg oder Embargos,
  • erhebliche Transport- oder Grenzstörungen,
  • Streiks oder sonstige Arbeitskämpfe,
  • schwerwiegende Energie-, IT- oder Infrastrukturausfälle,
  • außergewöhnliche Liefer- oder Rohstoffengpässe.

Zwingende Rechte des Kunden im Fall einer dauerhaften oder unzumutbaren Verzögerung bleiben unberührt.

Abschnitt 15

Lieferungen außerhalb der Europäischen Union

Erfolgt eine Lieferung in ein europäisches Land, das nicht Teil des Zollgebiets der Europäischen Union ist, können zusätzliche Zollformalitäten, Einfuhrabgaben, Einfuhrumsatzsteuer, Gebühren oder sonstige öffentliche Abgaben entstehen.

Soweit nicht ausdrücklich eine andere Lieferbedingung vereinbart wurde, sind solche im Bestimmungsland anfallenden Importabgaben nicht Bestandteil der TopMatic-Versandkostenpauschale und vom Empfänger nach den dort geltenden Vorschriften zu tragen.

Maßgeblich sind stets die konkrete Auftragsbestätigung sowie gegebenenfalls ausdrücklich vereinbarte Lieferklauseln bzw. Incoterms.

Abschnitt 16

Eigentumsvorbehalt

Der Gefahrübergang beim Versand ist vom Eigentumsvorbehalt zu unterscheiden.

Soweit vertraglich vereinbart, bleibt gelieferte Ware bis zur vollständigen Bezahlung der maßgeblichen Forderungen im Eigentum von TopMatic e.U., auch wenn die Transportgefahr bereits zuvor auf den Käufer übergegangen ist.

Ergänzend gelten die entsprechenden Bestimmungen der TopMatic AGB.

Abschnitt 17

Verhältnis zu den AGB

Diese Seite erläutert die allgemeinen Versand- und Lieferbedingungen von TopMatic e.U.

Ergänzend gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) sowie die Bedingungen des konkreten Angebots, der Auftragsbestätigung und des Bestellprozesses.

Eine wirksam vereinbarte individuelle Regelung für einen bestimmten Auftrag geht den allgemeinen Angaben auf dieser Seite vor.

Europa freigeschaltete Lieferländer
Landestarif Versandpauschale nach Lieferland
7–12 Tage Richtlieferzeit Standardware
§ 429 ABGB Versendung & Gefahrübergang
Versand durch TopMatic e.U.
Mittergradneggerstraße 21/4
9020 Klagenfurt am Wörthersee
Österreich
Fragen zu Lieferung & Versand info@topmatic.at
+43 664 4344005
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