Abschnitt 01
Geltungsbereich
Diese Zahlungs-, Gewährleistungs- und Garantieinformationen
gelten ausschließlich für Verträge mit Unternehmern, soweit
für den konkreten Auftrag keine abweichende individuelle
Vereinbarung getroffen wurde.
Das TopMatic B2B-Angebot richtet sich nicht an Verbraucher
im Sinne des § 1 KSchG.
Individuelle schriftliche Vereinbarungen, Auftragsbestätigungen
und ausdrücklich vereinbarte Bedingungen gehen diesen
allgemeinen Informationen vor.
Abschnitt 02
Zahlungsarten
Die für den jeweiligen Kunden bzw. Auftrag verfügbaren
Zahlungsarten ergeben sich aus dem Online-Shop, dem
B2B-Kundenkonto, dem individuellen Angebot,
der Auftragsbestätigung oder der Rechnung.
Soweit Zahlung per Banküberweisung vereinbart ist, ist der
Rechnungsbetrag auf das von TopMatic e.U. bekannt gegebene
Geschäftskonto zu überweisen.
Der Kunde trägt etwaige von seiner Bank oder einem
Zahlungsdienstleister verursachte Entgelte, soweit diese
nicht von TopMatic e.U. zu tragen sind.
Eine Zahlung gilt mit endgültiger Gutschrift auf dem
angegebenen Konto als erfolgt.
Abschnitt 03
Zahlungsfrist & Fälligkeit
Soweit auf der Rechnung, in der Auftragsbestätigung oder in
einer individuellen Vereinbarung keine andere Zahlungsfrist
vorgesehen ist, beträgt die vereinbarte Zahlungsfrist
14 Kalendertage ab Rechnungsdatum.
Der Betrag ist innerhalb dieser Frist ohne Abzug zu bezahlen.
Wird eine Vorauszahlung, Teilzahlung oder Zahlung vor
Versand ausdrücklich vereinbart, gelten die im jeweiligen
Angebot bzw. in der Auftragsbestätigung ausgewiesenen
Zahlungsmodalitäten.
Wichtig:
Die 14-Tage-Frist ist eine vertragliche Zahlungsbedingung
und keine allgemein gesetzlich zwingende Standardfrist.
Abschnitt 04
Zahlungsverzug
Kommt ein Unternehmer mit einer Geldforderung in Verzug,
gelten die gesetzlichen Bestimmungen des
Unternehmergeschäfts.
Soweit der Schuldner für die Zahlungsverzögerung
verantwortlich ist, beträgt der gesetzliche Verzugszinssatz
gemäß § 456 UGB
9,2 Prozentpunkte über dem jeweils maßgeblichen
Basiszinssatz
.
Der für das jeweilige Halbjahr maßgebliche Basiszinssatz ist
jener, der am ersten Kalendertag dieses Halbjahres gilt.
Ist der Schuldner für die Verzögerung nicht verantwortlich,
gelten die gesetzlichen Regelungen über den dann
maßgeblichen Zinssatz.
Abschnitt 05
Betreibungs-, Mahn- & Inkassokosten
Bei Zahlungsverzug ist TopMatic e.U. berechtigt,
gemäß § 458 UGB einen Pauschalbetrag von
40,00 €
als Entschädigung für Betreibungskosten zu verlangen.
Soweit darüber hinausgehende notwendige und angemessene
Betreibungskosten entstehen, können diese nach Maßgabe
der gesetzlichen Voraussetzungen zusätzlich geltend
gemacht werden.
Dazu können insbesondere zweckentsprechende Inkasso-,
Mahn- oder Rechtsverfolgungskosten gehören.
Abschnitt 06
Zurückbehaltung weiterer Lieferungen
Bei fälligen und trotz Mahnung offenen Forderungen,
erheblichen Zahlungsrückständen oder begründeten Zweifeln
an der Zahlungsfähigkeit kann TopMatic e.U. weitere noch
nicht ausgeführte Lieferungen – soweit rechtlich zulässig –
von Vorauszahlung oder einer angemessenen Sicherstellung
abhängig machen.
Bereits entstandene gesetzliche und vertragliche Rechte
bleiben unberührt.
Abschnitt 07
Untersuchung der gelieferten Ware
Ist der Kauf für beide Vertragsparteien ein
unternehmensbezogenes Geschäft, hat der Käufer die Ware
nach Ablieferung im ordnungsgemäßen Geschäftsgang zu
untersuchen.
Insbesondere sollten folgende Punkte zeitnah kontrolliert
werden:
- richtiger Artikel bzw. richtige Artikelnummer,
- gelieferte Stückzahl,
- Farbe, Oberfläche und Ausführung,
- Maße und bestellte Produktvariante,
- erkennbare Beschädigungen,
- erkennbare Transportschäden,
- erkennbare Fehl- oder Falschlieferungen.
Abschnitt 08
Mängelrüge gemäß § 377 UGB
Mängel, die bei ordnungsgemäßer Untersuchung festgestellt
wurden oder hätten festgestellt werden müssen, sind
TopMatic e.U.
binnen angemessener Frist
anzuzeigen.
Verdeckte bzw. bei der ursprünglichen Untersuchung nicht
erkennbare Mängel sind ebenfalls nach ihrer Entdeckung
binnen angemessener Frist anzuzeigen.
Für eine rasche Bearbeitung sollte die Mängelanzeige
möglichst folgende Informationen enthalten:
- Bestell- oder Rechnungsnummer,
- Artikelnummer / SKU,
- Menge der betroffenen Ware,
- konkrete Beschreibung des Mangels,
- Fotos oder sonstige geeignete Dokumentation, soweit sinnvoll.
Keine starre gesetzliche 7-Tage-Frist:
§ 377 UGB spricht von einer
„angemessenen Frist“.
Die Angemessenheit richtet sich nach den Umständen
des jeweiligen Falls.
Abschnitt 09
Folgen einer unterlassenen Mängelrüge
Unterlässt der Käufer eine nach § 377 UGB erforderliche
rechtzeitige Anzeige, können nach Maßgabe dieser Vorschrift
insbesondere Ansprüche aus
Gewährleistung,
bestimmte
Schadenersatzansprüche wegen des Mangels selbst
sowie Ansprüche aus einem
Irrtum über die Mangelfreiheit
nicht mehr geltend gemacht werden.
Die konkreten Rechtsfolgen richten sich nach den gesetzlichen
Bestimmungen und den Umständen des Einzelfalls.
Abschnitt 10
Gesetzliche Gewährleistung
Die gesetzliche Gewährleistung betrifft Mängel, die bereits
bei Übergabe der Ware vorhanden waren.
Soweit keine wirksame abweichende Vereinbarung getroffen
wurde, beträgt die gesetzliche Gewährleistungsfrist für
bewegliche Sachen grundsätzlich
zwei Jahre.
Die gesetzliche Gewährleistung ist von einer freiwilligen
Garantie zu unterscheiden.
Gewährleistungsbehelfe sowie Preisminderung oder
Vertragsauflösung richten sich nach den jeweils anwendbaren
gesetzlichen Bestimmungen.
Abschnitt 11
Kein Gewährleistungsfall
Ein Gewährleistungsfall liegt insbesondere nicht vor,
soweit ein Problem erst nach Übergabe durch Umstände aus
der Sphäre des Kunden verursacht wurde.
Dazu können – abhängig vom jeweiligen Produkt –
insbesondere gehören:
- unsachgemäße oder zweckwidrige Verwendung,
- nicht fachgerechte Montage oder Installation,
- eigenmächtige Umbauten oder Veränderungen,
- mechanische Beschädigungen nach Übergabe,
- nicht vorgesehene chemische oder thermische Belastungen,
- natürlicher bzw. gewöhnlicher Verschleiß,
- nicht von TopMatic zu vertretende äußere Einwirkungen.
Voraussetzung ist jeweils, dass der betreffende Umstand
tatsächlich ursächlich für das beanstandete Problem ist.
Abschnitt 12
Garantie
Eine
Garantie
ist eine freiwillige zusätzliche Zusage und besteht nur,
wenn TopMatic e.U., der jeweilige Hersteller oder ein
sonstiger Garantiegeber eine solche ausdrücklich erklärt.
Besteht für ein Produkt eine Herstellergarantie, richten
sich Dauer, Umfang, Voraussetzungen, Ausschlüsse und
Abwicklung ausschließlich nach den jeweiligen
Garantiebedingungen des Garantiegebers.
Eine allgemeine oder automatische TopMatic-Garantie wird
durch diese Informationsseite nicht begründet.
Gesetzliche Gewährleistungsrechte bleiben von einer
zusätzlich gewährten Garantie grundsätzlich unabhängig.
Abschnitt 13
Reklamationsbearbeitung
Nach Eingang einer Reklamation prüft TopMatic e.U.
die gemeldeten Umstände und kann hierzu geeignete
Dokumentation, Fotos, Serien-/Artikelnummern,
Muster oder – soweit erforderlich – eine Rücksendung
der Ware anfordern.
Die Anforderung einer Prüfung oder Rücksendung bedeutet
noch keine Anerkennung eines Mangels oder einer
Rechtspflicht.
Rücksendungen sind nach Möglichkeit vorab mit TopMatic e.U.
abzustimmen, damit eine eindeutige Zuordnung und
sachgerechte Bearbeitung gewährleistet werden kann.
Abschnitt 14
Transportschäden
Erkennbare Transportschäden sollten bei Übernahme möglichst
unmittelbar dokumentiert und – soweit möglich – gegenüber
dem Transportdienstleister vermerkt werden.
Zusätzlich ist TopMatic e.U. unverzüglich zu informieren,
damit eine Prüfung und gegebenenfalls die Geltendmachung
von Ansprüchen gegenüber dem Frachtführer oder
Transportdienstleister ermöglicht wird.
Gesetzliche Untersuchungs- und Rügepflichten des
unternehmerischen Käufers bleiben unberührt.
Abschnitt 15
Haftung
Für Schadenersatz gelten die jeweils anwendbaren gesetzlichen
und wirksam vereinbarten vertraglichen Bestimmungen.
TopMatic e.U. haftet für vorsätzlich oder grob fahrlässig
verursachte Schäden nach den gesetzlichen Vorschriften.
Soweit rechtlich zulässig, ist die Haftung für leichte
Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
Dieser Ausschluss gilt insbesondere nicht für
Personenschäden und sonstige Fälle zwingender gesetzlicher
Haftung, insbesondere nach dem Produkthaftungsgesetz.
Abschnitt 16
Gutschriften & Rückzahlungen
Soweit aufgrund einer anerkannten Reklamation,
Preisminderung, Vertragsauflösung oder sonstigen
Rechtsgrundlage eine Gutschrift bzw. Rückzahlung geschuldet
ist, erfolgt diese grundsätzlich über das ursprüngliche
Zahlungskonto oder auf eine mit dem Geschäftskunden
vereinbarte Bankverbindung.
Die Ausstellung einer Gutschrift setzt keine generelle
Anerkennung gleichartiger Ansprüche für andere Lieferungen
oder Aufträge voraus.
Abschnitt 17
Verhältnis zu den AGB
Diese Seite erläutert insbesondere Zahlungs-,
Gewährleistungs- und Garantiebedingungen.
Ergänzend gelten die
Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB)
von TopMatic e.U. in der für den jeweiligen Vertrag
wirksam einbezogenen Fassung.
Bei Widersprüchen geht eine individuelle wirksame
Vereinbarung dem allgemeinen Regelwerk vor.