Hochwertige Aluminiumprofile und Zubehör

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TOPMATIC B2B BEDINGUNGEN

Zahlung, Gewährleistung & Garantie

Informationen zu Zahlungsfristen, Zahlungsverzug, Untersuchungs- und Rügepflichten, gesetzlicher Gewährleistung und freiwilligen Garantien bei unternehmensbezogenen Geschäften.

Ausschließlich B2B. Diese Bedingungen gelten für Geschäfte mit Unternehmern. Sie ergänzen die jeweils vereinbarten Vertragsbedingungen und die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von TopMatic e.U.
Abschnitt 01

Geltungsbereich

Diese Zahlungs-, Gewährleistungs- und Garantieinformationen gelten ausschließlich für Verträge mit Unternehmern, soweit für den konkreten Auftrag keine abweichende individuelle Vereinbarung getroffen wurde.

Das TopMatic B2B-Angebot richtet sich nicht an Verbraucher im Sinne des § 1 KSchG.

Individuelle schriftliche Vereinbarungen, Auftragsbestätigungen und ausdrücklich vereinbarte Bedingungen gehen diesen allgemeinen Informationen vor.

Abschnitt 02

Zahlungsarten

Die für den jeweiligen Kunden bzw. Auftrag verfügbaren Zahlungsarten ergeben sich aus dem Online-Shop, dem B2B-Kundenkonto, dem individuellen Angebot, der Auftragsbestätigung oder der Rechnung.

Soweit Zahlung per Banküberweisung vereinbart ist, ist der Rechnungsbetrag auf das von TopMatic e.U. bekannt gegebene Geschäftskonto zu überweisen.

Der Kunde trägt etwaige von seiner Bank oder einem Zahlungsdienstleister verursachte Entgelte, soweit diese nicht von TopMatic e.U. zu tragen sind.

Eine Zahlung gilt mit endgültiger Gutschrift auf dem angegebenen Konto als erfolgt.

Abschnitt 03

Zahlungsfrist & Fälligkeit

Soweit auf der Rechnung, in der Auftragsbestätigung oder in einer individuellen Vereinbarung keine andere Zahlungsfrist vorgesehen ist, beträgt die vereinbarte Zahlungsfrist 14 Kalendertage ab Rechnungsdatum.

Der Betrag ist innerhalb dieser Frist ohne Abzug zu bezahlen.

Wird eine Vorauszahlung, Teilzahlung oder Zahlung vor Versand ausdrücklich vereinbart, gelten die im jeweiligen Angebot bzw. in der Auftragsbestätigung ausgewiesenen Zahlungsmodalitäten.

Wichtig: Die 14-Tage-Frist ist eine vertragliche Zahlungsbedingung und keine allgemein gesetzlich zwingende Standardfrist.
Abschnitt 04

Zahlungsverzug

Kommt ein Unternehmer mit einer Geldforderung in Verzug, gelten die gesetzlichen Bestimmungen des Unternehmergeschäfts.

Soweit der Schuldner für die Zahlungsverzögerung verantwortlich ist, beträgt der gesetzliche Verzugszinssatz gemäß § 456 UGB 9,2 Prozentpunkte über dem jeweils maßgeblichen Basiszinssatz .

Der für das jeweilige Halbjahr maßgebliche Basiszinssatz ist jener, der am ersten Kalendertag dieses Halbjahres gilt.

Ist der Schuldner für die Verzögerung nicht verantwortlich, gelten die gesetzlichen Regelungen über den dann maßgeblichen Zinssatz.

Abschnitt 05

Betreibungs-, Mahn- & Inkassokosten

Bei Zahlungsverzug ist TopMatic e.U. berechtigt, gemäß § 458 UGB einen Pauschalbetrag von 40,00 € als Entschädigung für Betreibungskosten zu verlangen.

Soweit darüber hinausgehende notwendige und angemessene Betreibungskosten entstehen, können diese nach Maßgabe der gesetzlichen Voraussetzungen zusätzlich geltend gemacht werden.

Dazu können insbesondere zweckentsprechende Inkasso-, Mahn- oder Rechtsverfolgungskosten gehören.

Abschnitt 06

Zurückbehaltung weiterer Lieferungen

Bei fälligen und trotz Mahnung offenen Forderungen, erheblichen Zahlungsrückständen oder begründeten Zweifeln an der Zahlungsfähigkeit kann TopMatic e.U. weitere noch nicht ausgeführte Lieferungen – soweit rechtlich zulässig – von Vorauszahlung oder einer angemessenen Sicherstellung abhängig machen.

Bereits entstandene gesetzliche und vertragliche Rechte bleiben unberührt.

Abschnitt 07

Untersuchung der gelieferten Ware

Ist der Kauf für beide Vertragsparteien ein unternehmensbezogenes Geschäft, hat der Käufer die Ware nach Ablieferung im ordnungsgemäßen Geschäftsgang zu untersuchen.

Insbesondere sollten folgende Punkte zeitnah kontrolliert werden:

  • richtiger Artikel bzw. richtige Artikelnummer,
  • gelieferte Stückzahl,
  • Farbe, Oberfläche und Ausführung,
  • Maße und bestellte Produktvariante,
  • erkennbare Beschädigungen,
  • erkennbare Transportschäden,
  • erkennbare Fehl- oder Falschlieferungen.
Abschnitt 08

Mängelrüge gemäß § 377 UGB

Mängel, die bei ordnungsgemäßer Untersuchung festgestellt wurden oder hätten festgestellt werden müssen, sind TopMatic e.U. binnen angemessener Frist anzuzeigen.

Verdeckte bzw. bei der ursprünglichen Untersuchung nicht erkennbare Mängel sind ebenfalls nach ihrer Entdeckung binnen angemessener Frist anzuzeigen.

Für eine rasche Bearbeitung sollte die Mängelanzeige möglichst folgende Informationen enthalten:

  • Bestell- oder Rechnungsnummer,
  • Artikelnummer / SKU,
  • Menge der betroffenen Ware,
  • konkrete Beschreibung des Mangels,
  • Fotos oder sonstige geeignete Dokumentation, soweit sinnvoll.
Keine starre gesetzliche 7-Tage-Frist: § 377 UGB spricht von einer „angemessenen Frist“. Die Angemessenheit richtet sich nach den Umständen des jeweiligen Falls.
Abschnitt 09

Folgen einer unterlassenen Mängelrüge

Unterlässt der Käufer eine nach § 377 UGB erforderliche rechtzeitige Anzeige, können nach Maßgabe dieser Vorschrift insbesondere Ansprüche aus Gewährleistung, bestimmte Schadenersatzansprüche wegen des Mangels selbst sowie Ansprüche aus einem Irrtum über die Mangelfreiheit nicht mehr geltend gemacht werden.

Die konkreten Rechtsfolgen richten sich nach den gesetzlichen Bestimmungen und den Umständen des Einzelfalls.

Abschnitt 10

Gesetzliche Gewährleistung

Die gesetzliche Gewährleistung betrifft Mängel, die bereits bei Übergabe der Ware vorhanden waren.

Soweit keine wirksame abweichende Vereinbarung getroffen wurde, beträgt die gesetzliche Gewährleistungsfrist für bewegliche Sachen grundsätzlich zwei Jahre.

Die gesetzliche Gewährleistung ist von einer freiwilligen Garantie zu unterscheiden.

Gewährleistungsbehelfe sowie Preisminderung oder Vertragsauflösung richten sich nach den jeweils anwendbaren gesetzlichen Bestimmungen.

Abschnitt 11

Kein Gewährleistungsfall

Ein Gewährleistungsfall liegt insbesondere nicht vor, soweit ein Problem erst nach Übergabe durch Umstände aus der Sphäre des Kunden verursacht wurde.

Dazu können – abhängig vom jeweiligen Produkt – insbesondere gehören:

  • unsachgemäße oder zweckwidrige Verwendung,
  • nicht fachgerechte Montage oder Installation,
  • eigenmächtige Umbauten oder Veränderungen,
  • mechanische Beschädigungen nach Übergabe,
  • nicht vorgesehene chemische oder thermische Belastungen,
  • natürlicher bzw. gewöhnlicher Verschleiß,
  • nicht von TopMatic zu vertretende äußere Einwirkungen.

Voraussetzung ist jeweils, dass der betreffende Umstand tatsächlich ursächlich für das beanstandete Problem ist.

Abschnitt 12

Garantie

Eine Garantie ist eine freiwillige zusätzliche Zusage und besteht nur, wenn TopMatic e.U., der jeweilige Hersteller oder ein sonstiger Garantiegeber eine solche ausdrücklich erklärt.

Besteht für ein Produkt eine Herstellergarantie, richten sich Dauer, Umfang, Voraussetzungen, Ausschlüsse und Abwicklung ausschließlich nach den jeweiligen Garantiebedingungen des Garantiegebers.

Eine allgemeine oder automatische TopMatic-Garantie wird durch diese Informationsseite nicht begründet.

Gesetzliche Gewährleistungsrechte bleiben von einer zusätzlich gewährten Garantie grundsätzlich unabhängig.

Abschnitt 13

Reklamationsbearbeitung

Nach Eingang einer Reklamation prüft TopMatic e.U. die gemeldeten Umstände und kann hierzu geeignete Dokumentation, Fotos, Serien-/Artikelnummern, Muster oder – soweit erforderlich – eine Rücksendung der Ware anfordern.

Die Anforderung einer Prüfung oder Rücksendung bedeutet noch keine Anerkennung eines Mangels oder einer Rechtspflicht.

Rücksendungen sind nach Möglichkeit vorab mit TopMatic e.U. abzustimmen, damit eine eindeutige Zuordnung und sachgerechte Bearbeitung gewährleistet werden kann.

Abschnitt 14

Transportschäden

Erkennbare Transportschäden sollten bei Übernahme möglichst unmittelbar dokumentiert und – soweit möglich – gegenüber dem Transportdienstleister vermerkt werden.

Zusätzlich ist TopMatic e.U. unverzüglich zu informieren, damit eine Prüfung und gegebenenfalls die Geltendmachung von Ansprüchen gegenüber dem Frachtführer oder Transportdienstleister ermöglicht wird.

Gesetzliche Untersuchungs- und Rügepflichten des unternehmerischen Käufers bleiben unberührt.

Abschnitt 15

Haftung

Für Schadenersatz gelten die jeweils anwendbaren gesetzlichen und wirksam vereinbarten vertraglichen Bestimmungen.

TopMatic e.U. haftet für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden nach den gesetzlichen Vorschriften.

Soweit rechtlich zulässig, ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen.

Dieser Ausschluss gilt insbesondere nicht für Personenschäden und sonstige Fälle zwingender gesetzlicher Haftung, insbesondere nach dem Produkthaftungsgesetz.

Abschnitt 16

Gutschriften & Rückzahlungen

Soweit aufgrund einer anerkannten Reklamation, Preisminderung, Vertragsauflösung oder sonstigen Rechtsgrundlage eine Gutschrift bzw. Rückzahlung geschuldet ist, erfolgt diese grundsätzlich über das ursprüngliche Zahlungskonto oder auf eine mit dem Geschäftskunden vereinbarte Bankverbindung.

Die Ausstellung einer Gutschrift setzt keine generelle Anerkennung gleichartiger Ansprüche für andere Lieferungen oder Aufträge voraus.

Abschnitt 17

Verhältnis zu den AGB

Diese Seite erläutert insbesondere Zahlungs-, Gewährleistungs- und Garantiebedingungen.

Ergänzend gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) von TopMatic e.U. in der für den jeweiligen Vertrag wirksam einbezogenen Fassung.

Bei Widersprüchen geht eine individuelle wirksame Vereinbarung dem allgemeinen Regelwerk vor.

14 Tage Standard-Zahlungsziel, sofern nichts anderes vereinbart
9,2 PP gesetzlicher B2B-Verzugszins über Basiszinssatz bei Verschulden
40 € gesetzliche Betreibungskostenpauschale bei Zahlungsverzug
§ 377 UGB Untersuchungs- und Rügepflicht im Unternehmergeschäft
Vertragspartner TopMatic e.U.
Mittergradneggerstraße 21/4
9020 Klagenfurt am Wörthersee
Österreich
Reklamationen & Rückfragen info@topmatic.at
+43 664 4344005
B2B ONLY · Österreich

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