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TOPMATIC B2B

Rücktritt, Rückgabe & Reklamation

Informationen zur Rückgabe mangelfreier Waren, Reklamation mangelhafter Lieferungen und zu den gesetzlichen Besonderheiten des Unternehmergeschäfts.

B2B-Angebot: Der TopMatic Online-Shop und das B2B-Portal richten sich ausschließlich an Unternehmer. Das gesetzliche Verbraucher-Rücktrittsrecht nach dem FAGG findet auf diese B2B-Verträge grundsätzlich keine Anwendung.
Abschnitt 01

Kein allgemeines FAGG-Widerrufsrecht im B2B

Verträge über das TopMatic B2B-Angebot werden ausschließlich mit Unternehmern abgeschlossen.

Das für bestimmte Fernabsatzverträge mit Verbrauchern vorgesehene 14-tägige Rücktrittsrecht nach dem Fern- und Auswärtsgeschäfte-Gesetz (FAGG) gilt daher für reine B2B-Verträge grundsätzlich nicht.

Davon unberührt bleiben gesetzliche Rücktritts-, Gewährleistungs-, Schadenersatz- oder sonstige Rechte, die aus einem anderen Rechtsgrund bestehen.

Abschnitt 02

Rückgabe mangelfreier Ware

Für mangelfreie, ordnungsgemäß gelieferte Ware besteht im B2B-Geschäft grundsätzlich kein allgemeines gesetzliches Rückgaberecht.

Eine freiwillige Rücknahme kann im Einzelfall nach vorheriger ausdrücklicher Zustimmung von TopMatic e.U. vereinbart werden.

Eine solche freiwillige Zustimmung begründet keinen allgemeinen Anspruch auf zukünftige Rücknahmen und stellt insbesondere keine Erweiterung gesetzlicher Gewährleistungsrechte dar.

Wichtig: Bitte senden Sie mangelfreie Ware nicht ohne vorherige Rücknahmebestätigung an TopMatic zurück.
Abschnitt 03

Sonderanfertigungen & kundenspezifische Ware

Eine freiwillige Rücknahme ist grundsätzlich ausgeschlossen bei Waren, die speziell für den Kunden

  • angefertigt,
  • zugeschnitten,
  • gebohrt,
  • bearbeitet,
  • beschichtet,
  • konfiguriert oder
  • gesondert beschafft

wurden, soweit nicht ausdrücklich eine abweichende Rücknahmevereinbarung getroffen wurde.

Gesetzliche Ansprüche wegen tatsächlich mangelhafter Ware werden dadurch nicht ausgeschlossen.

Abschnitt 04

Reklamation mangelhafter Ware

Ist eine Lieferung mangelhaft, falsch oder unvollständig, gelten die gesetzlichen und wirksam vereinbarten Gewährleistungsregelungen.

Die Reklamation sollte zur eindeutigen Bearbeitung insbesondere folgende Informationen enthalten:

  • Bestell- oder Rechnungsnummer,
  • Artikelnummer bzw. SKU,
  • betroffene Menge,
  • Beschreibung des Mangels,
  • Fotos oder sonstige geeignete Nachweise, sofern sinnvoll.

Die bloße Übermittlung einer Reklamation stellt noch kein Anerkenntnis eines Mangels oder eines bestimmten Anspruchs durch TopMatic e.U. dar.

Abschnitt 05

Untersuchungs- und Rügepflicht nach § 377 UGB

Ist der Kauf für beide Vertragspartner ein unternehmensbezogenes Geschäft, hat der Käufer die Ware nach Ablieferung im ordnungsgemäßen Geschäftsgang zu untersuchen.

Mängel, die bei ordnungsgemäßer Untersuchung festgestellt wurden oder hätten festgestellt werden müssen, sind TopMatic e.U. binnen angemessener Frist anzuzeigen.

Zeigt sich ein zunächst nicht erkennbarer Mangel erst später, ist auch dieser nach Entdeckung binnen angemessener Frist anzuzeigen.

Keine starre gesetzliche 7-Tage-Frist: Die Angemessenheit der Rügefrist beurteilt sich nach Art der Ware, Mangel und den konkreten Umständen.
Abschnitt 06

Rechtsfolgen verspäteter oder unterlassener Mängelrüge

Wird eine nach § 377 UGB erforderliche Anzeige unterlassen oder verspätet vorgenommen, können insbesondere folgende Ansprüche wegen des betreffenden Mangels nicht mehr geltend gemacht werden:

  • Gewährleistungsansprüche,
  • Schadenersatz wegen des Mangels selbst,
  • Ansprüche wegen Irrtums über die Mangelfreiheit der Sache.

Für die Wahrung der Rechte genügt nach § 377 UGB die rechtzeitige Absendung der Mängelanzeige.

TopMatic e.U. kann sich auf die Rechtsfolgen einer unterlassenen Rüge insbesondere dann nicht berufen, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen des § 377 Abs. 5 UGB erfüllt sind.

Abschnitt 07

Gewährleistungsrechte

Bei einem wirksam geltend gemachten Mangel richten sich Art, Umfang und Reihenfolge der Gewährleistungsbehelfe nach den jeweils anwendbaren gesetzlichen und wirksam vereinbarten Bestimmungen.

Gesetzliche Gewährleistungsrechte dürfen nicht mit einem freiwilligen Rückgaberecht verwechselt werden.

Ein Mangel liegt insbesondere nicht allein deshalb vor, weil die Ware nach ordnungsgemäßer Lieferung nicht mehr benötigt wird oder sich die wirtschaftlichen Anforderungen des Kunden geändert haben.

Abschnitt 08

Transportschäden

Äußerlich erkennbare Transportschäden sollten bei Übernahme nach Möglichkeit sofort dokumentiert und gegenüber dem Transportdienstleister vermerkt werden.

Zusätzlich ist TopMatic e.U. unverzüglich zu informieren, damit eine Prüfung und gegebenenfalls die Geltendmachung von Ansprüchen gegenüber dem Transportdienstleister ermöglicht wird.

Die gesetzlichen Untersuchungs- und Rügepflichten des unternehmerischen Käufers bleiben davon unberührt.

Abschnitt 09

Rücksendekosten im B2B-Bereich

Die Kostentragung einer Rücksendung richtet sich nach dem Grund der Rücksendung, einer allfälligen individuellen Vereinbarung sowie den anwendbaren gesetzlichen und vertraglichen Bestimmungen.

Bei einer bloß freiwilligen Rücknahme mangelfreier Ware können insbesondere Rücktransport-, Verpackungs- oder sonstige unmittelbar mit der Rücknahme verbundene Kosten Bestandteil der vorherigen Rücknahmevereinbarung sein.

Für berechtigte Ansprüche wegen mangelhafter Ware werden die Kosten nicht pauschal dem Kunden auferlegt, sondern nach der jeweils anwendbaren Rechtslage und dem konkreten Fall behandelt.

Abschnitt 10

Ablauf einer Reklamation oder Rücknahmeanfrage

1 Anfrage senden Bestellnummer und Artikel angeben
2 Prüfung TopMatic prüft Sachverhalt und Unterlagen
3 Freigabe Rücksendung nur nach Abstimmung
4 Abwicklung Ersatz, Verbesserung, Gutschrift oder sonstige Lösung
Abschnitt 11

Rücksendeadresse & vorherige Abstimmung

Rücksendungen sollen erst nach vorheriger Kontaktaufnahme und Abstimmung mit TopMatic e.U. erfolgen.

Dadurch kann die Sendung der richtigen Bestellung, Reklamation oder Rücknahmevereinbarung zugeordnet und ohne unnötige Verzögerung bearbeitet werden.

Kontakt: info@topmatic.at

Abschnitt 12

Hinweis zu Verbrauchergeschäften

Das TopMatic B2B-Angebot ist nicht für Verbraucher bestimmt.

Sollte TopMatic e.U. außerhalb dieses B2B-Vertriebswegs ausnahmsweise einen Fernabsatzvertrag mit einem Verbraucher abschließen, gelten die zwingenden verbraucherrechtlichen Bestimmungen, insbesondere das FAGG und KSchG.

Bei einem solchen B2C-Vertrag ist der Verbraucher gesondert über sein gesetzliches Rücktrittsrecht, dessen Bedingungen, Fristen, Ausnahmen sowie das gesetzliche Muster-Widerrufsformular zu informieren.

Bei Waren, die nach Kundenspezifikation angefertigt oder eindeutig auf persönliche Bedürfnisse zugeschnitten wurden, kann eine gesetzliche Ausnahme vom Verbraucher-Rücktrittsrecht nach § 18 FAGG bestehen.

Diese Passage begründet kein Verbraucherangebot. Sie stellt lediglich klar, dass zwingende Verbraucherrechte nicht ausgeschlossen werden, falls ausnahmsweise tatsächlich ein B2C-Vertrag zustande kommt.
Unternehmen TopMatic e.U.
Mittergradneggerstraße 21/4
9020 Klagenfurt am Wörthersee
Österreich
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