Abschnitt 01
Geltungsbereich
Diese Versand- und Lieferbedingungen gelten für
Lieferungen von TopMatic e.U. an Unternehmer,
soweit für den jeweiligen Auftrag keine
abweichende individuelle Vereinbarung getroffen wurde.
Das Angebot richtet sich ausschließlich an
Geschäftskunden. Verbraucher im Sinne des
§ 1 KSchG sind von den ausdrücklich als B2B
gekennzeichneten Vertriebswegen ausgeschlossen.
Individuelle Auftragsbestätigungen, Angebote,
vereinbarte Incoterms oder sonstige ausdrücklich
vereinbarte Lieferbedingungen gehen diesen
allgemeinen Informationen vor.
Abschnitt 02
Versandarten
TopMatic e.U. wählt abhängig von Beschaffenheit,
Gewicht, Abmessungen, Bestimmungsort und wirtschaftlich
sinnvoller Transportabwicklung eine geeignete
Versandart.
Hierzu können insbesondere gehören:
-
Paketversand über geeignete Paketdienstleister
wie beispielsweise DPD, DHL, GLS oder UPS,
-
Speditionsversand für sperrige, schwere oder
palettierte Waren,
-
sonstige geeignete Logistik- und Transportlösungen
für größere B2B-Aufträge.
Ein Anspruch auf einen bestimmten Paketdienstleister
oder Transporteur besteht nur, wenn dies ausdrücklich
für den konkreten Auftrag vereinbart wurde.
Abschnitt 03
Liefergebiet
Die Lieferung erfolgt in jene europäischen Länder,
die im TopMatic-Shop bzw. B2B-Checkout aktuell als
Lieferland freigeschaltet sind.
Die bloße geografische Zugehörigkeit eines Landes zu
Europa begründet keinen Anspruch auf Belieferung.
Maßgeblich sind die im jeweiligen Bestellprozess
auswählbaren Lieferländer oder eine individuelle
Auftragsbestätigung.
TopMatic e.U. kann bestimmte Produkte, Warenarten oder
Versandarten aus logistischen, rechtlichen,
exportrechtlichen oder wirtschaftlichen Gründen auf
einzelne Lieferländer beschränken.
Abschnitt 04
Versandkosten nach Lieferland
Für freigeschaltete Lieferländer können
länderspezifische Versandkostenpauschalen
hinterlegt sein.
Nach Auswahl des Lieferlandes wird die für den
jeweiligen Auftrag anwendbare Versandkostenpauschale
im Checkout automatisch ermittelt und vor Abgabe
der Bestellung angezeigt.
Maßgeblich ist die im Bestellprozess bzw. in der
Auftragsbestätigung ausgewiesene Versandgebühr.
Soweit im B2B-Shop Nettopreise dargestellt werden,
verstehen sich auch Versandkosten – sofern nicht
ausdrücklich anders ausgewiesen –
zuzüglich der gegebenenfalls gesetzlich geschuldeten
Umsatzsteuer.
TopMatic Länderzonen:
Der Versandpreis kann direkt anhand des gewählten
Lieferlandes bestimmt werden. Eine Postleitzahl ist
für eine landesweit definierte Versandpauschale
nicht erforderlich.
Abschnitt 05
Sonderversand & Speditionskosten
Bei besonders schweren, sperrigen, palettierten,
überlangen oder anderweitig logistisch aufwendigen
Waren kann anstelle einer allgemeinen
Versandpauschale ein gesonderter Versandpreis gelten.
Soweit ein Versandpreis nicht automatisiert
berechnet werden kann, kann die Bestellung bzw.
Lieferung von einer individuellen Transportfreigabe
oder einem gesonderten Logistikangebot abhängig
gemacht werden.
Eine solche abweichende Versandgebühr wird vor
endgültiger verbindlicher Abwicklung des jeweiligen
Auftrags bekannt gegeben bzw. vereinbart.
Abschnitt 06
Lieferzeiten
Für regulär verfügbare Standardartikel beträgt die
voraussichtliche Lieferzeit in der Regel
ca. 7 bis 12 Werktage,
soweit im Produkt, Angebot oder Auftrag keine
abweichende Lieferzeit angegeben wird.
Bei lagernder Ware kann die Lieferung auch früher
erfolgen.
Bei Sonderartikeln, kundenspezifischen Ausführungen,
größeren Mengen oder nicht unmittelbar verfügbaren
Produkten kann die Lieferzeit entsprechend länger sein.
Soweit keine ausdrückliche verbindliche Terminvereinbarung
getroffen wurde, stellen genannte Lieferzeiten
grundsätzlich Richt- bzw. voraussichtliche Lieferzeiten dar.
Abschnitt 07
Beginn der Lieferfrist
Der Beginn einer Lieferfrist richtet sich nach den
für den konkreten Auftrag vereinbarten Bedingungen.
Soweit keine abweichende Vereinbarung besteht,
kann die Lieferfrist insbesondere erst beginnen,
wenn
- der Vertrag zustande gekommen ist,
-
alle für die Ausführung erforderlichen technischen
und kaufmännischen Angaben vollständig vorliegen,
-
bei vereinbarter Vorauszahlung der erforderliche
Zahlungsbetrag eingegangen ist.
§ 904 ABGB bleibt für Fälle ohne vereinbarte
Leistungszeit unberührt.
Abschnitt 08
Express- und Terminlieferungen
Eine Express-, Fixtermin- oder sonstige besonders
beschleunigte Lieferung bedarf einer ausdrücklichen
Vereinbarung.
Eine bloße Mitteilung eines gewünschten Termins
durch den Kunden begründet noch keine verbindliche
Lieferzusage.
Zusatzkosten für Express- oder Sondertransporte
werden vor Durchführung gesondert ausgewiesen
bzw. vereinbart.
Abschnitt 09
Teillieferungen
Sachlich gerechtfertigte Teillieferungen sind zulässig,
soweit sie dem Geschäftskunden unter Berücksichtigung
des konkreten Auftrags zumutbar sind.
Durch TopMatic e.U. ohne Kundenwunsch veranlasste
Teillieferungen führen nicht automatisch zu mehrfachen
Versandkosten, sofern solche zusätzlichen Kosten nicht
gesondert vereinbart oder sachlich gerechtfertigt sind.
Abschnitt 10
Versendung & Gefahrübergang
Wird die Ware mit Zustimmung des Käufers an einen
anderen Ort als den Erfüllungsort versendet, gilt sie
nach Maßgabe des § 429 ABGB grundsätzlich bereits
mit der Übergabe an die mit der Übersendung
betraute Person als übergeben, wenn die gewählte
Versandart der Vereinbarung oder – mangels einer
solchen – der Verkehrsübung entspricht.
Im unternehmerischen Versendungskauf geht in diesem
Fall grundsätzlich auch die Gefahr des zufälligen
Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung
mit ordnungsgemäßer Übergabe an den Transporteur
auf den Käufer über.
Wurde eine bestimmte Versandart ausdrücklich
vereinbart, ist diese Vereinbarung maßgeblich.
Zwingende gesetzliche Vorschriften und ausdrücklich
vereinbarte abweichende Lieferklauseln bleiben unberührt.
Rechtsgrundlage:
§ 429 ABGB. Der daneben existierende § 429 UGB betrifft
demgegenüber die Haftung des Frachtführers und ist nicht
die eigentliche Gefahrübergangsregel des Kaufvertrags.
Abschnitt 11
Transportschäden
Sichtbare Beschädigungen von Verpackung oder Ware
sollten bei Übergabe möglichst sofort dokumentiert
und gegenüber dem Transportdienstleister vermerkt werden.
TopMatic e.U. ist zusätzlich unverzüglich über
erkennbare Transportschäden zu informieren,
damit gegebenenfalls Ansprüche gegenüber
Transportdienstleistern geprüft und gesichert werden können.
Gesetzliche Untersuchungs- und Rügepflichten des
unternehmerischen Käufers, insbesondere nach § 377 UGB,
bleiben davon unberührt.
Abschnitt 12
Lieferadresse & Annahmebereitschaft
Der Kunde ist dafür verantwortlich, eine vollständige
und korrekte Lieferadresse anzugeben und sicherzustellen,
dass eine ordnungsgemäße Zustellung bzw. Warenübernahme
möglich ist.
Bei Speditionslieferungen hat der Kunde – soweit für
den konkreten Transport erforderlich – für geeignete
Zufahrt, Erreichbarkeit und einen zur Warenannahme
berechtigten Ansprechpartner zu sorgen.
Änderungen der Lieferadresse nach Versandfreigabe
können zusätzliche Transport- oder Bearbeitungskosten
verursachen.
Abschnitt 13
Annahmeverzug & nicht zustellbare Sendungen
Kann eine ordnungsgemäß angebotene Lieferung aus
Umständen, die der Kunde zu vertreten hat, nicht
übergeben werden, können dadurch verursachte
notwendige und angemessene Mehrkosten nach Maßgabe
der gesetzlichen und vertraglichen Voraussetzungen
verrechnet werden.
Dazu können insbesondere Kosten einer erneuten
Zustellung, Rückbeförderung, Zwischenlagerung oder
anderweitigen sachgerechten Verwahrung gehören.
Die gesetzlichen Folgen des Gläubiger- bzw.
Annahmeverzugs, insbesondere § 1419 ABGB,
bleiben unberührt.
Abschnitt 14
Lieferverzögerungen & höhere Gewalt
Liefer- oder Leistungsfristen können sich verlängern,
wenn außergewöhnliche Ereignisse außerhalb des
zumutbaren Einflussbereichs von TopMatic e.U.
die Beschaffung, Produktion, Transportabwicklung oder
Leistungserbringung vorübergehend wesentlich erschweren
oder unmöglich machen.
Hierzu können je nach Einzelfall insbesondere gehören:
- Naturereignisse,
- behördliche Maßnahmen,
- Krieg oder Embargos,
- erhebliche Transport- oder Grenzstörungen,
- Streiks oder sonstige Arbeitskämpfe,
-
schwerwiegende Energie-, IT- oder
Infrastrukturausfälle,
-
außergewöhnliche Liefer- oder Rohstoffengpässe.
Zwingende Rechte des Kunden im Fall einer
dauerhaften oder unzumutbaren Verzögerung bleiben
unberührt.
Abschnitt 15
Lieferungen außerhalb der Europäischen Union
Erfolgt eine Lieferung in ein europäisches Land,
das nicht Teil des Zollgebiets der Europäischen Union ist,
können zusätzliche Zollformalitäten, Einfuhrabgaben,
Einfuhrumsatzsteuer, Gebühren oder sonstige öffentliche
Abgaben entstehen.
Soweit nicht ausdrücklich eine andere Lieferbedingung
vereinbart wurde, sind solche im Bestimmungsland
anfallenden Importabgaben nicht Bestandteil der
TopMatic-Versandkostenpauschale und vom Empfänger
nach den dort geltenden Vorschriften zu tragen.
Maßgeblich sind stets die konkrete Auftragsbestätigung
sowie gegebenenfalls ausdrücklich vereinbarte
Lieferklauseln bzw. Incoterms.
Abschnitt 16
Eigentumsvorbehalt
Der Gefahrübergang beim Versand ist vom
Eigentumsvorbehalt zu unterscheiden.
Soweit vertraglich vereinbart, bleibt gelieferte
Ware bis zur vollständigen Bezahlung der maßgeblichen
Forderungen im Eigentum von TopMatic e.U.,
auch wenn die Transportgefahr bereits zuvor auf
den Käufer übergegangen ist.
Ergänzend gelten die entsprechenden Bestimmungen
der TopMatic AGB.
Abschnitt 17
Verhältnis zu den AGB
Diese Seite erläutert die allgemeinen Versand- und
Lieferbedingungen von TopMatic e.U.
Ergänzend gelten die
Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB)
sowie die Bedingungen des konkreten Angebots,
der Auftragsbestätigung und des Bestellprozesses.
Eine wirksam vereinbarte individuelle Regelung
für einen bestimmten Auftrag geht den allgemeinen
Angaben auf dieser Seite vor.