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TOPMATIC B2B LOGISTIK

Versandrichtlinien

Informationen zur praktischen Versandabwicklung, Länderzonen, Paket- und Speditionsversand, Lieferzeiten, Tracking, Warenannahme und Transportsicherheit im TopMatic B2B-System.

B2B-Hinweis: Diese Versandrichtlinien gelten für Lieferungen an Unternehmer und ergänzen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie die TopMatic Versand- und Lieferbedingungen.
EUROPAWEITE B2B-LOGISTIK

Vom Lager bis zum Geschäftskunden

TopMatic organisiert den Versand abhängig von Lieferland, Warenart, Gewicht und Abmessungen per Paketdienst oder Spedition. Für freigeschaltete Länder werden verfügbare Versandkosten direkt im Bestellprozess ausgewiesen.

7–12 Werktage als reguläre Richtlieferzeit für verfügbare Standardartikel
Abschnitt 01

Geltungsbereich

Diese Versandrichtlinien gelten für Lieferungen von TopMatic e.U. an Geschäftskunden, soweit im konkreten Angebot, in der Auftragsbestätigung oder durch eine sonstige wirksame Vereinbarung keine abweichenden Bedingungen festgelegt wurden.

Individuelle Lieferbedingungen, ausdrücklich vereinbarte Incoterms oder sonstige besondere Versandvereinbarungen gehen diesen allgemeinen Richtlinien vor.

Abschnitt 02

Paket- und Speditionsversand

Die geeignete Versandart wird abhängig von Produktart, Abmessungen, Gewicht, Bestimmungsland, Verpackungsanforderungen und wirtschaftlich sinnvoller Transportabwicklung ausgewählt.

Je nach Auftrag können insbesondere eingesetzt werden:

  • geeignete Paketdienstleister wie DPD, DHL, GLS oder UPS,
  • Stückgut- und Palettenspeditionen,
  • LKW-Transport für schwere oder großvolumige Waren,
  • individuell organisierte Logistiklösungen für größere B2B-Aufträge.

Ein Anspruch auf einen bestimmten Paketdienst, Frachtführer oder Spediteur besteht nur, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.

Abschnitt 03

Liefergebiet

Lieferungen erfolgen in jene europäischen Länder, die im TopMatic B2B-Shop bzw. Checkout aktuell als Lieferland freigeschaltet sind.

Nicht jedes Produkt muss in jedes freigeschaltete Land versendbar sein. Einschränkungen können sich insbesondere aus Transportmaßen, Gewicht, Produktart, rechtlichen Bestimmungen oder logistischen Voraussetzungen ergeben.

Maßgeblich ist die im konkreten Bestellprozess verfügbare Versandoption bzw. die individuelle Auftragsbestätigung.

Abschnitt 04

Länderzonen & Versandkosten

Für freigeschaltete europäische Lieferländer können im TopMatic-System länderspezifische Versandkostenpauschalen hinterlegt werden.

Nach Auswahl des Lieferlandes wird die für das jeweilige Land hinterlegte Versandpauschale im Checkout automatisch ermittelt und vor Abgabe der Bestellung angezeigt.

Bei einer landesweit definierten Versandpauschale genügt das ausgewählte Lieferland zur Ermittlung des Tarifs. Eine Postleitzahl ist für diese Tarifberechnung nicht erforderlich.

Maßgeblich für den jeweiligen Auftrag ist der im Checkout, Angebot oder in der Auftragsbestätigung ausgewiesene Versandpreis.

TopMatic Länderlogik: Österreich, Deutschland, Italien und weitere freigeschaltete europäische Länder können jeweils einen eigenen pauschalen Versandtarif erhalten.
Abschnitt 05

Sonderfracht & abweichende Versandkosten

Eine allgemeine Länderpauschale kann bei besonders schweren, sperrigen, überlangen, palettierten oder anderweitig außergewöhnlichen Sendungen durch eine individuell berechnete Fracht ersetzt werden, sofern dies für den konkreten Auftrag erforderlich und vor der verbindlichen Abwicklung entsprechend mitgeteilt bzw. vereinbart wird.

Dies kann beispielsweise Spedition, Hebebühne, Terminavis, besondere Entladung oder Spezialtransport betreffen.

Abschnitt 06

Lieferzeit

Für verfügbare Standardartikel beträgt die voraussichtliche reguläre Lieferzeit in der Regel ca. 7 bis 12 Werktage, soweit beim Produkt, im Angebot oder im Auftrag keine andere Lieferzeit genannt wird.

Lagernde Ware kann früher versendet bzw. zugestellt werden.

Sonderanfertigungen, kundenspezifische Produkte, größere Mengen oder nicht unmittelbar verfügbare Artikel können eine längere Lieferzeit erfordern.

Genannte Lieferzeiten sind Richtangaben, solange ein Liefertermin nicht ausdrücklich als verbindlich vereinbart wurde.

Ist keine bestimmte Leistungszeit vereinbart, bestimmt § 904 ABGB grundsätzlich, dass die Leistung ohne unnötigen Aufschub verlangt werden kann.
Abschnitt 07

Beginn der Versand- und Lieferfrist

Der Beginn einer angegebenen Lieferfrist hängt vom konkreten Auftrag ab.

Soweit für den Auftrag erforderlich, beginnt sie insbesondere erst nach:

  • wirksamem Zustandekommen des Vertrages,
  • vollständiger Klärung der erforderlichen technischen und kaufmännischen Angaben,
  • Freigabe kundenspezifischer Spezifikationen,
  • Eingang einer vereinbarten Vorauszahlung.
Abschnitt 08

Express- & Terminversand

Express-, Fixtermin- oder besonders beschleunigte Lieferungen sind abhängig von Produkt, Lieferort und Transportkapazität möglich.

Sie bedürfen einer ausdrücklichen Bestätigung durch TopMatic. Ein vom Kunden lediglich gewünschtes Datum stellt noch keine verbindliche Terminvereinbarung dar.

Zusätzliche Kosten werden vor Durchführung bekannt gegeben bzw. vereinbart.

Abschnitt 09

Spedition, Paletten & Großprodukte

Große, schwere oder sperrige Waren können per Spedition, Palette oder LKW geliefert werden.

Die konkrete Leistung richtet sich nach der vereinbarten Transportart. Dazu können beispielsweise gehören:

  • Zustellung nach Terminavis,
  • Zustellung bis Bordsteinkante,
  • Hebebühne,
  • Palettenzustellung,
  • besondere Entladeleistungen.

Eine Zustellung bis zur Verwendungsstelle, Montage, Einbringung oder sonstige Zusatzleistung ist nur geschuldet, wenn sie ausdrücklich vereinbart wurde.

Abschnitt 10

Verpackung

TopMatic verwendet eine dem jeweiligen Produkt und der vorgesehenen Versandart entsprechende Transportverpackung.

Je nach Warenart können Kartonagen, Schutzmaterialien, Umverpackungen, Paletten oder sonstige geeignete Transportverpackungen eingesetzt werden.

Verpackungen dienen dem sachgerechten Transport, schließen jedoch nicht jede durch äußere Einwirkung verursachte Beschädigung aus.

Abschnitt 11

Übergabe & Gefahrübergang

Wird die Ware mit Zustimmung des Käufers an einen anderen Ort als den Erfüllungsort versendet, gilt sie nach § 429 ABGB grundsätzlich bereits mit Übergabe an die mit der Übersendung betraute Person als übergeben, sofern die Versandart der Vereinbarung oder – mangels einer solchen – der Verkehrsübung entspricht.

Beim entsprechenden unternehmerischen Versendungskauf kann damit auch die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung auf den Käufer übergehen.

Eine ausdrücklich vereinbarte abweichende Transport- oder Lieferklausel bleibt maßgeblich.

Rechtsgrundlage: § 429 ABGB. Nicht § 429 UGB. § 429 UGB betrifft die Haftung des Frachtführers, nicht die kaufrechtliche Übergaberegel.
Abschnitt 12

Transportschäden & Warenkontrolle

Sichtbar beschädigte Verpackungen oder erkennbare Transportschäden sollten bei Warenübernahme möglichst unmittelbar dokumentiert werden.

Soweit möglich, sollte die Beschädigung auf Lieferschein, Zustellnachweis oder gegenüber dem Transportdienstleister vermerkt werden.

TopMatic sollte zusätzlich möglichst rasch unter Angabe von Bestellung, Artikel und geeigneter Dokumentation informiert werden.

Dies ermöglicht eine rasche Prüfung und gegebenenfalls die Sicherung von Ansprüchen gegenüber dem Transportdienstleister.

Abschnitt 13

Untersuchungs- & Rügepflicht

Bei einem für beide Parteien unternehmensbezogenen Kaufgeschäft ist der Käufer verpflichtet, die gelieferte Ware nach Ablieferung im ordnungsgemäßen Geschäftsgang zu untersuchen.

Mängel, die dabei festgestellt wurden oder hätten festgestellt werden müssen, sind nach § 377 UGB binnen angemessener Frist anzuzeigen.

Zeigt sich ein zunächst nicht erkennbarer Mangel später, ist dieser nach seiner Entdeckung ebenfalls binnen angemessener Frist anzuzeigen.

Keine starre gesetzliche 7-Tage-Frist: § 377 UGB legt keine allgemeine fixe Anzahl von Kalendertagen fest. Entscheidend sind die Umstände des konkreten Falls.
Abschnitt 14

Sendungsverfolgung

Soweit für eine Sendung eine Trackingnummer oder ein vergleichbarer Versandstatus verfügbar ist, kann dieser im Rahmen der Versandbestätigung bereitgestellt werden.

Bei Speditionslieferungen kann die Zustellabstimmung stattdessen beispielsweise per Avis, E-Mail oder Telefon erfolgen.

Trackinginformationen stammen teilweise unmittelbar aus Systemen des Transportdienstleisters und stellen grundsätzlich keine eigenständige Garantie eines bestimmten Zustellzeitpunkts durch TopMatic dar.

Abschnitt 15

Lieferadresse

Der Geschäftskunde ist dafür verantwortlich, eine vollständige und richtige Lieferadresse bereitzustellen.

Bei Speditionslieferungen ist außerdem sicherzustellen, dass die angegebene Lieferstelle für die vereinbarte Transportart erreichbar und zur Warenannahme geeignet ist.

Änderungen einer Lieferadresse nach Versandfreigabe können zusätzliche Transport- oder Bearbeitungskosten verursachen.

Abschnitt 16

Nicht zustellbare Sendungen & Annahmeverzug

Kann eine ordnungsgemäß angebotene Lieferung aus Umständen, die der Kunde zu vertreten hat, nicht zugestellt oder übernommen werden, können dadurch verursachte notwendige und angemessene Mehrkosten nach Maßgabe der gesetzlichen und vertraglichen Voraussetzungen verrechnet werden.

Hierzu können insbesondere Kosten für erneute Zustellung, Rücktransport, Standzeit oder angemessene Lagerung gehören.

§ 1419 ABGB bestimmt für den Gläubigerverzug, dass die nachteiligen Folgen der verzögerten Annahme den Gläubiger treffen.

Abschnitt 17

Teillieferungen

Sachlich gerechtfertigte Teillieferungen sind möglich, soweit sie für den Geschäftskunden zumutbar sind.

Werden Teillieferungen allein aus organisatorischen Gründen von TopMatic veranlasst, entstehen dadurch nicht automatisch zusätzliche Versandkosten für den Kunden, sofern solche Mehrkosten nicht gesondert vereinbart oder sachlich gerechtfertigt wurden.

Abschnitt 18

Lieferverzögerungen

Lieferzeiten können sich verlängern, wenn außergewöhnliche Ereignisse außerhalb des zumutbaren Einflussbereichs von TopMatic die Beschaffung, Produktion oder Transportabwicklung vorübergehend wesentlich beeinträchtigen.

Hierzu können je nach Fall insbesondere Naturereignisse, behördliche Maßnahmen, Transportstörungen, Arbeitskämpfe, Energie- oder Infrastrukturausfälle sowie außergewöhnliche Lieferengpässe gehören.

Zwingende gesetzliche oder ausdrücklich vereinbarte Rechte des Geschäftskunden bleiben unberührt.

Abschnitt 19

Lieferungen außerhalb des EU-Zollgebiets

Bei Lieferungen in europäische Staaten oder Gebiete außerhalb des EU-Zollgebiets können Zollabfertigung, Einfuhrabgaben, Einfuhrumsatzsteuer, Bearbeitungsgebühren oder sonstige öffentliche Abgaben anfallen.

Wer diese Kosten und die erforderlichen Zollformalitäten trägt, richtet sich nach der konkret vereinbarten Lieferbedingung.

Werden ausdrücklich Incoterms vereinbart, bestimmt die jeweilige Klausel unter anderem die Verteilung bestimmter Transport-, Risiko- und Zollpflichten zwischen Verkäufer und Käufer.

Abschnitt 20

Ablauf einer Standardlieferung

1 Auftrag Bestellung wird geprüft und bestätigt
2 Vorbereitung Ware wird zusammengestellt und verpackt
3 Versand Übergabe an Paketdienst oder Spedition
4 Zustellung Lieferung an die angegebene Geschäftsadresse
Abschnitt 21

Versandübersicht

Thema TopMatic Regelung
Liefergebiet Im Checkout freigeschaltete europäische Länder
Paketversand Geeignete Paketdienstleister wie DPD, DHL, GLS oder UPS
Großware Spedition, Palette oder LKW-Transport
Versandkosten Länderspezifische Pauschale bzw. individueller Sonderfrachtpreis
Lieferzeit Ca. 7–12 Werktage für verfügbare Standardartikel, sofern nicht anders angegeben
Express Nur nach ausdrücklicher Vereinbarung
Tracking Soweit für die jeweilige Sendung verfügbar
Gefahrübergang Nach Maßgabe des § 429 ABGB bei unternehmerischem Versendungskauf
Mängelrüge Binnen angemessener Frist nach § 377 UGB
Non-EU Europa Zoll-/Importformalitäten abhängig von Land und vereinbarter Lieferklausel
Abschnitt 22

Verhältnis zu den Vertragsbedingungen

Diese Versandrichtlinien erläutern die praktische Logistik- und Versandabwicklung von TopMatic e.U.

Ergänzend gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie die Versand- und Lieferbedingungen in der für den konkreten Vertrag wirksam einbezogenen Fassung.

Individuelle Vereinbarungen und ausdrücklich vereinbarte Lieferklauseln gehen diesen allgemeinen Richtlinien vor.

Versand durch TopMatic e.U.
Mittergradneggerstraße 21/4
9020 Klagenfurt am Wörthersee
Österreich
Versand & Logistik Support info@topmatic.at
+43 664 4344005
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