Abschnitt 01
Geltungsbereich
Diese Versandrichtlinien gelten für Lieferungen
von TopMatic e.U. an Geschäftskunden, soweit im
konkreten Angebot, in der Auftragsbestätigung oder
durch eine sonstige wirksame Vereinbarung keine
abweichenden Bedingungen festgelegt wurden.
Individuelle Lieferbedingungen, ausdrücklich
vereinbarte Incoterms oder sonstige besondere
Versandvereinbarungen gehen diesen allgemeinen
Richtlinien vor.
Abschnitt 02
Paket- und Speditionsversand
Die geeignete Versandart wird abhängig von
Produktart, Abmessungen, Gewicht, Bestimmungsland,
Verpackungsanforderungen und wirtschaftlich
sinnvoller Transportabwicklung ausgewählt.
Je nach Auftrag können insbesondere eingesetzt werden:
-
geeignete Paketdienstleister wie DPD, DHL,
GLS oder UPS,
-
Stückgut- und Palettenspeditionen,
-
LKW-Transport für schwere oder großvolumige Waren,
-
individuell organisierte Logistiklösungen für
größere B2B-Aufträge.
Ein Anspruch auf einen bestimmten Paketdienst,
Frachtführer oder Spediteur besteht nur, wenn dies
ausdrücklich vereinbart wurde.
Abschnitt 03
Liefergebiet
Lieferungen erfolgen in jene europäischen Länder,
die im TopMatic B2B-Shop bzw. Checkout aktuell
als Lieferland freigeschaltet sind.
Nicht jedes Produkt muss in jedes freigeschaltete
Land versendbar sein. Einschränkungen können sich
insbesondere aus Transportmaßen, Gewicht,
Produktart, rechtlichen Bestimmungen oder
logistischen Voraussetzungen ergeben.
Maßgeblich ist die im konkreten Bestellprozess
verfügbare Versandoption bzw. die individuelle
Auftragsbestätigung.
Abschnitt 04
Länderzonen & Versandkosten
Für freigeschaltete europäische Lieferländer können
im TopMatic-System
länderspezifische Versandkostenpauschalen
hinterlegt werden.
Nach Auswahl des Lieferlandes wird die für das
jeweilige Land hinterlegte Versandpauschale im
Checkout automatisch ermittelt und vor Abgabe der
Bestellung angezeigt.
Bei einer landesweit definierten Versandpauschale
genügt das ausgewählte Lieferland zur Ermittlung
des Tarifs. Eine Postleitzahl ist für diese
Tarifberechnung nicht erforderlich.
Maßgeblich für den jeweiligen Auftrag ist der im
Checkout, Angebot oder in der Auftragsbestätigung
ausgewiesene Versandpreis.
TopMatic Länderlogik:
Österreich, Deutschland, Italien und weitere
freigeschaltete europäische Länder können jeweils
einen eigenen pauschalen Versandtarif erhalten.
Abschnitt 05
Sonderfracht & abweichende Versandkosten
Eine allgemeine Länderpauschale kann bei besonders
schweren, sperrigen, überlangen, palettierten oder
anderweitig außergewöhnlichen Sendungen durch eine
individuell berechnete Fracht ersetzt werden,
sofern dies für den konkreten Auftrag erforderlich
und vor der verbindlichen Abwicklung entsprechend
mitgeteilt bzw. vereinbart wird.
Dies kann beispielsweise Spedition,
Hebebühne, Terminavis, besondere Entladung oder
Spezialtransport betreffen.
Abschnitt 06
Lieferzeit
Für verfügbare Standardartikel beträgt die
voraussichtliche reguläre Lieferzeit in der Regel
ca. 7 bis 12 Werktage,
soweit beim Produkt, im Angebot oder im Auftrag
keine andere Lieferzeit genannt wird.
Lagernde Ware kann früher versendet bzw.
zugestellt werden.
Sonderanfertigungen, kundenspezifische Produkte,
größere Mengen oder nicht unmittelbar verfügbare
Artikel können eine längere Lieferzeit erfordern.
Genannte Lieferzeiten sind Richtangaben,
solange ein Liefertermin nicht ausdrücklich als
verbindlich vereinbart wurde.
Ist keine bestimmte Leistungszeit vereinbart,
bestimmt § 904 ABGB grundsätzlich, dass die
Leistung ohne unnötigen Aufschub verlangt werden kann.
Abschnitt 07
Beginn der Versand- und Lieferfrist
Der Beginn einer angegebenen Lieferfrist hängt
vom konkreten Auftrag ab.
Soweit für den Auftrag erforderlich, beginnt sie
insbesondere erst nach:
- wirksamem Zustandekommen des Vertrages,
-
vollständiger Klärung der erforderlichen
technischen und kaufmännischen Angaben,
-
Freigabe kundenspezifischer Spezifikationen,
-
Eingang einer vereinbarten Vorauszahlung.
Abschnitt 08
Express- & Terminversand
Express-, Fixtermin- oder besonders beschleunigte
Lieferungen sind abhängig von Produkt,
Lieferort und Transportkapazität möglich.
Sie bedürfen einer ausdrücklichen Bestätigung durch
TopMatic. Ein vom Kunden lediglich gewünschtes Datum
stellt noch keine verbindliche Terminvereinbarung dar.
Zusätzliche Kosten werden vor Durchführung
bekannt gegeben bzw. vereinbart.
Abschnitt 09
Spedition, Paletten & Großprodukte
Große, schwere oder sperrige Waren können
per Spedition, Palette oder LKW geliefert werden.
Die konkrete Leistung richtet sich nach der
vereinbarten Transportart. Dazu können beispielsweise
gehören:
- Zustellung nach Terminavis,
- Zustellung bis Bordsteinkante,
- Hebebühne,
- Palettenzustellung,
- besondere Entladeleistungen.
Eine Zustellung bis zur Verwendungsstelle,
Montage, Einbringung oder sonstige Zusatzleistung
ist nur geschuldet, wenn sie ausdrücklich vereinbart
wurde.
Abschnitt 10
Verpackung
TopMatic verwendet eine dem jeweiligen Produkt und
der vorgesehenen Versandart entsprechende
Transportverpackung.
Je nach Warenart können Kartonagen,
Schutzmaterialien, Umverpackungen,
Paletten oder sonstige geeignete
Transportverpackungen eingesetzt werden.
Verpackungen dienen dem sachgerechten Transport,
schließen jedoch nicht jede durch äußere Einwirkung
verursachte Beschädigung aus.
Abschnitt 11
Übergabe & Gefahrübergang
Wird die Ware mit Zustimmung des Käufers an einen
anderen Ort als den Erfüllungsort versendet,
gilt sie nach § 429 ABGB grundsätzlich bereits mit
Übergabe an die mit der Übersendung betraute Person
als übergeben, sofern die Versandart der Vereinbarung
oder – mangels einer solchen – der Verkehrsübung
entspricht.
Beim entsprechenden unternehmerischen
Versendungskauf kann damit auch die Gefahr des
zufälligen Untergangs oder der zufälligen
Verschlechterung auf den Käufer übergehen.
Eine ausdrücklich vereinbarte abweichende
Transport- oder Lieferklausel bleibt maßgeblich.
Rechtsgrundlage:
§ 429 ABGB. Nicht § 429 UGB.
§ 429 UGB betrifft die Haftung des Frachtführers,
nicht die kaufrechtliche Übergaberegel.
Abschnitt 12
Transportschäden & Warenkontrolle
Sichtbar beschädigte Verpackungen oder erkennbare
Transportschäden sollten bei Warenübernahme möglichst
unmittelbar dokumentiert werden.
Soweit möglich, sollte die Beschädigung auf
Lieferschein, Zustellnachweis oder gegenüber dem
Transportdienstleister vermerkt werden.
TopMatic sollte zusätzlich möglichst rasch unter
Angabe von Bestellung, Artikel und geeigneter
Dokumentation informiert werden.
Dies ermöglicht eine rasche Prüfung und gegebenenfalls
die Sicherung von Ansprüchen gegenüber dem
Transportdienstleister.
Abschnitt 13
Untersuchungs- & Rügepflicht
Bei einem für beide Parteien unternehmensbezogenen
Kaufgeschäft ist der Käufer verpflichtet, die
gelieferte Ware nach Ablieferung im ordnungsgemäßen
Geschäftsgang zu untersuchen.
Mängel, die dabei festgestellt wurden oder hätten
festgestellt werden müssen, sind nach § 377 UGB
binnen angemessener Frist
anzuzeigen.
Zeigt sich ein zunächst nicht erkennbarer Mangel
später, ist dieser nach seiner Entdeckung ebenfalls
binnen angemessener Frist anzuzeigen.
Keine starre gesetzliche 7-Tage-Frist:
§ 377 UGB legt keine allgemeine fixe Anzahl von
Kalendertagen fest. Entscheidend sind die Umstände
des konkreten Falls.
Abschnitt 14
Sendungsverfolgung
Soweit für eine Sendung eine Trackingnummer oder
ein vergleichbarer Versandstatus verfügbar ist,
kann dieser im Rahmen der Versandbestätigung
bereitgestellt werden.
Bei Speditionslieferungen kann die
Zustellabstimmung stattdessen beispielsweise
per Avis, E-Mail oder Telefon erfolgen.
Trackinginformationen stammen teilweise unmittelbar
aus Systemen des Transportdienstleisters und stellen
grundsätzlich keine eigenständige Garantie eines
bestimmten Zustellzeitpunkts durch TopMatic dar.
Abschnitt 15
Lieferadresse
Der Geschäftskunde ist dafür verantwortlich,
eine vollständige und richtige Lieferadresse
bereitzustellen.
Bei Speditionslieferungen ist außerdem
sicherzustellen, dass die angegebene Lieferstelle
für die vereinbarte Transportart erreichbar und
zur Warenannahme geeignet ist.
Änderungen einer Lieferadresse nach Versandfreigabe
können zusätzliche Transport- oder Bearbeitungskosten
verursachen.
Abschnitt 16
Nicht zustellbare Sendungen & Annahmeverzug
Kann eine ordnungsgemäß angebotene Lieferung aus
Umständen, die der Kunde zu vertreten hat, nicht
zugestellt oder übernommen werden, können dadurch
verursachte notwendige und angemessene Mehrkosten
nach Maßgabe der gesetzlichen und vertraglichen
Voraussetzungen verrechnet werden.
Hierzu können insbesondere Kosten für
erneute Zustellung, Rücktransport,
Standzeit oder angemessene Lagerung gehören.
§ 1419 ABGB bestimmt für den Gläubigerverzug,
dass die nachteiligen Folgen der verzögerten
Annahme den Gläubiger treffen.
Abschnitt 17
Teillieferungen
Sachlich gerechtfertigte Teillieferungen sind
möglich, soweit sie für den Geschäftskunden
zumutbar sind.
Werden Teillieferungen allein aus organisatorischen
Gründen von TopMatic veranlasst, entstehen dadurch
nicht automatisch zusätzliche Versandkosten für den
Kunden, sofern solche Mehrkosten nicht gesondert
vereinbart oder sachlich gerechtfertigt wurden.
Abschnitt 18
Lieferverzögerungen
Lieferzeiten können sich verlängern, wenn
außergewöhnliche Ereignisse außerhalb des
zumutbaren Einflussbereichs von TopMatic die
Beschaffung, Produktion oder Transportabwicklung
vorübergehend wesentlich beeinträchtigen.
Hierzu können je nach Fall insbesondere
Naturereignisse, behördliche Maßnahmen,
Transportstörungen, Arbeitskämpfe,
Energie- oder Infrastrukturausfälle sowie
außergewöhnliche Lieferengpässe gehören.
Zwingende gesetzliche oder ausdrücklich
vereinbarte Rechte des Geschäftskunden bleiben
unberührt.
Abschnitt 19
Lieferungen außerhalb des EU-Zollgebiets
Bei Lieferungen in europäische Staaten oder Gebiete
außerhalb des EU-Zollgebiets können Zollabfertigung,
Einfuhrabgaben, Einfuhrumsatzsteuer,
Bearbeitungsgebühren oder sonstige öffentliche
Abgaben anfallen.
Wer diese Kosten und die erforderlichen
Zollformalitäten trägt, richtet sich nach der
konkret vereinbarten Lieferbedingung.
Werden ausdrücklich Incoterms vereinbart,
bestimmt die jeweilige Klausel unter anderem die
Verteilung bestimmter Transport-, Risiko- und
Zollpflichten zwischen Verkäufer und Käufer.
Abschnitt 20
Ablauf einer Standardlieferung
1
Auftrag
Bestellung wird geprüft und bestätigt
2
Vorbereitung
Ware wird zusammengestellt und verpackt
3
Versand
Übergabe an Paketdienst oder Spedition
4
Zustellung
Lieferung an die angegebene Geschäftsadresse
Abschnitt 21
Versandübersicht
|
Thema
|
TopMatic Regelung
|
|
Liefergebiet
|
Im Checkout freigeschaltete europäische Länder
|
|
Paketversand
|
Geeignete Paketdienstleister wie
DPD, DHL, GLS oder UPS
|
|
Großware
|
Spedition, Palette oder LKW-Transport
|
|
Versandkosten
|
Länderspezifische Pauschale bzw.
individueller Sonderfrachtpreis
|
|
Lieferzeit
|
Ca. 7–12 Werktage für verfügbare
Standardartikel, sofern nicht anders angegeben
|
|
Express
|
Nur nach ausdrücklicher Vereinbarung
|
|
Tracking
|
Soweit für die jeweilige Sendung verfügbar
|
|
Gefahrübergang
|
Nach Maßgabe des § 429 ABGB bei
unternehmerischem Versendungskauf
|
|
Mängelrüge
|
Binnen angemessener Frist nach § 377 UGB
|
|
Non-EU Europa
|
Zoll-/Importformalitäten abhängig von
Land und vereinbarter Lieferklausel
|
Abschnitt 22
Verhältnis zu den Vertragsbedingungen
Diese Versandrichtlinien erläutern die praktische
Logistik- und Versandabwicklung von TopMatic e.U.
Ergänzend gelten die
Allgemeinen Geschäftsbedingungen
sowie die
Versand- und Lieferbedingungen
in der für den konkreten Vertrag wirksam
einbezogenen Fassung.
Individuelle Vereinbarungen und ausdrücklich
vereinbarte Lieferklauseln gehen diesen allgemeinen
Richtlinien vor.